Hallo,
Ich habe neulich Honig an einen Bäcker verkauft. Nun möchter dieser eine Quittung von mir haben. Kann ich diese einfach so ausstellen? Denn ich habe kein Gewerbe.
Quittung ausstellen
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Kannst Du machen, da ein Gewerbe erst ab einer Völkerzahl von ( einem ganzen Sack voll , weiß nicht die genaue Anzahl ) erforderlich ist.
Die Quittung braucht der liebe Bäcker für seine Abrechnung ( Kosten ). Da Du keine Mehrwertsteuer abführst , wirst Du auch keine MWSt. ausweisen.
So müßte das schmerzfrei abzuwickeln sein.Gruß hannes
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Doch: "Betrag enthält 10,7 % Umsatzsteuer" muß auf der Rechnung stehen!
Und wenn Rechnungsbetrag höher als 150 € (sorry, diese Zahl habe ich leider nicht mehr genau im Kopf - wer kan nhelfen?), dann auch die Einkommenssteuernummer.
in diesem Fred wurde schonmal ausführlich darüber diskutiert:
https://www.imkerforum.de/showthread.php?t=22226
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