Hallo,
man liest ja sehr viel zur OS-Behandlung und immer mit dabei ist der 31.12. als Enddatum für die OS-Behandlung.
Weils mich interessiert hat, hab ich gestern nochmal die Packungsbeilage rausgesucht. Ich bekomm den genauen wortlaut nicht mehr hin, aber es steht da ungefähr: "Für die Behandlung im Spätherbst", "in der brutfreien Zeit", irgendwo taucht auch der 31.12. auf und dass bei Anwendung danach der Honig für dieses Jahr nicht in den Handel gelangen darf.
Es stellen sich mir nun die Fragen:
- wie genau stellen sich die Auswirkungen, bei Behandlung nach dem 31.12. dar. (nicht rechtlich)
- warum "nur" nicht in den Handel
- warum wird er nicht als generell ungenießbar oder gesundheitsschädlich deklariert
bitte verzeiht mir, falls die Fragen schon irgendwo beantwortet wurde, aber ich hab sie leider nicht gefunden.
Danke
Der Zimmerer