Hallo,
welche Untersuchuchungen MUSS man machen bevor man Honig in Umlauf bringt. Mir ist es dabei Egal ob DIB oder Neutral mit Eigenetikett.
Gruß
Cheffe
Hallo,
welche Untersuchuchungen MUSS man machen bevor man Honig in Umlauf bringt. Mir ist es dabei Egal ob DIB oder Neutral mit Eigenetikett.
Gruß
Cheffe
welche Untersuchuchungen MUSS man machen bevor man Honig in Umlauf bringt.
KEINE. Allerdings sollte man den Wassergehalt abschätzen können. Und bei der Verarbeitung (Schleudern, abfüllen) ordentlich gearbeitet haben.
moin moin,
du musst gar nichts untersuchen lassen, soweit ich weiss. Arbeite sauber und ordentlich..und zwar immer und egal um welche Menge es geht. Im ersten Jahr ist es noch etwas ganz tolles ein oder zwei argen zu schleudern. Aber dann geht es über in (wenn auch angenehme) Arbeit. Aber alles immer vorschriftgemäss und sauber zu handhaben ist nicht ohne, sollte aber immer der Anspruch sein. Bedenke, dass Du LEBENSMITTEL in Umlauf bringst und Deine Kunden sic auf Dich verlassen !
Hallo,
danke für die ersten Bestätigungen.
Ich Imkere in Hamburg und habe Kontakt zu dem Imker der Antibiotika im Honig durch falsche Anwendung in seinem Honig hat.
Ich habe darauf hin eine Anordnung vom Bezirksamt bekommen und bin dieser nachgekommnen in dem ich eine Probe unter Amtsaufsicht gezogen und im Labor untersuchen lassen habe. Mein Honig ist nicht "verseucht" und frei von Antibiotika.
Die Untersuchungskosten soll jetzt ich tragen. Dieses sehe ich aber nicht ein, da mir das Amt unterstellt hat "verseuchten" Honig zu haben. Dieses wurde durch die geforderte Untersuchung wiederlegt.
Ich sage nun, der der die Untersuchung fordert hat, soll auch diese Bezahlen, da die Unterstellung nicht bewiesen hat das ich "verseuchten" Honig habe. Das Amt bezieht sich aber auf den Passus, das ein Imker "verpflichtet" ist, bei in Verkehr bringen seinen Honig Untersuchen zu lassen.
Da ich diesen Passus nicht kenne, fragte ich hier halt nach...
Auch das Argument "Alle anderen Imker hätten bezahlt" finde ich nicht sehr stark im Argument.
Gruß
Imker
Gab es denn irgendwelche Anhaltspunkte die das Verhalten der Behörde erklärt? Hast Du Honig von ihm gekauft oder womöglich von ihm behandelte Völker? Was genau heisst "Kontakt" - nur weil Du in seinem Telefonverzeichnis stehst, sollte das ja noch keine Untersuchung begründen. Ich würde dem Amt schrieben und um genaue Quellenangabe der Verordnung/Gesetze bitten nach denen eine Untersuchungspflicht bestünde. Bei Faulbrut gibt es ja eine gesetzliche Grundlage nach denen die Vets handeln müssen - aber das hier ist mir neu...
Melanie
ich habe 2009 ein ableger gekauft.
dieser ist eingegangen 2009/2010.
weil ich einen ableger gekauft habe (egal woher sie die adresse von mir haben) wurde ich beschuldigt "verseuchten" honig zu haben.
das das entsprechende volk den winter nicht überlebt hat, war zu dem zeitpunkt der anordnung egal.
man hat seitens des amtes auf die untersucheung bestanden.
in der untersuchung wurde nix nachgewiesen. so wie ich es gesagt habe.
jeder imker der im zusammenhangt gebracht wurde mit dem imker, wurde ein persönliches interesse untersagt, da das öffentliche interesse wichtiger ist.
sorry das ich klein schreibe, mich regt das thema auf.
gruß
imker
Nachtrag,
meine Faulbrutuntersuchung wurde 2010 auch mit 0 bestätigt.
Dies ist aber uninteressant, da es 2 unterschiedliche Untersuchungen des Honigs sind.
Es wird bei allen Untersuchungen nur das gefinden, nach dem nur Gesucht wird.
Gruß
Imker
Wie kann man denn versehentlich Antibiotika in seinem Honig haben ? Ich denke, wenn man sich da nicht 100%ig sicher ist sollte man den sofort vernichten oder im Volk belassen !!!
Ich denke im Internet gibt es aber genügen Foren oder Anwalts-Seiten auf denen Du eine vernünftige Antwort berkommst, was die Amtskosten angeht. Vielleicht ist hier ja auch ein imkernder Anwalt..
Hallo imkerhh,
nur damit hier kein falscher Zungenschlag in die Diskussion kommt.
Ich Imkere in Hamburg und habe Kontakt zu dem Imker der Antibiotika im Honig durch falsche Anwendung in seinem Honig hat.
Der Imker aus Hamburg hat nicht FALSCH angewendet, sondern verbotene Substanzen im Bienenvolk eingesetzt.
ZitatAmt bezieht sich aber auf den Passus, das ein Imker "verpflichtet" ist, bei in Verkehr bringen seinen Honig Untersuchen zu lassen.
Es gibt keine Verpflichtung, vorsichtiger ausgedrückt ich kenne keine gesetzliche Verpflichtung, dass Imker ihren Honig untersuchen lassen müssen bevor er ihn in den Verkehr bringt.
Bei uns hier werden in regelmäßig/unregelmäßigen Abständen bei Imkern unangmeldet Honigproben gezogen und untersucht. Es ist nur gefordert, dass ich eine Rückstellprobe der gleichen Charge mache bis ich Nachricht vom Amt erhalten habe die wie Untersuchung ausgefallen ist.
Gruß Eisvogel
Hallo imkerhh,
nur damit hier kein falscher Zungenschlag in die Diskussion kommt.Der Imker aus Hamburg hat nicht FALSCH angewendet, sondern verbotene Substanzen im Bienenvolk eingesetzt.
Es gibt keine Verpflichtung, vorsichtiger ausgedrückt ich kenne keine gesetzliche Verpflichtung, dass Imker ihren Honig untersuchen lassen müssen bevor er ihn in den Verkehr bringt.
Bei uns hier werden in regelmäßig/unregelmäßigen Abständen bei Imkern unangmeldet Honigproben gezogen und untersucht. Es ist nur gefordert, dass ich eine Rückstellprobe der gleichen Charge mache bis ich Nachricht vom Amt erhalten habe die wie Untersuchung ausgefallen ist.
Gruß Eisvogel
Hallo,
und wer bezahlt die Untersuchung?
Gruß
Imker
Hallo imkerhh,
entschuldige, wenn ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt habe. Ich habe keinen Cent bezahlt.
Jetzt habe ich noch ein Zitat aus der Honigverordnung (HonigV vom 16.1.2004). Dort steht unter §5 Rückstandsuntersuchung u.a. :
"Honig ist von der zuständigen Behörde auf Rückstände verbotener oder nicht zugelassener Stoffe ...... zu untersuchen"
Es steht nicht dabei, dass die Kosten vom Honigeigner zu tragen sind.
Gruß Eisvogel
Hallo Eisvogel,
ganau darum geht es mir. Danke für den Hinweis. Die Behörde möchte das ich die Rechnung bezahle. Wäre bei mir etwas gefunden worden und ich "Schuldig" könnte ich ja das Vorgehen ja verstehen. Da meine Untersuchung aber i.O ist, bin ich der Meinung die Behörde muss auch die Kosten tragen.
Die Behörde argumentiert damit, das ich als in Verkehrbringer "verpflichtet" bin Untersuchungen machen zu lassen, wobei es Egal ist was Untersucht wird. Sie können mir aber nicht sagen wo "steht" das ich dazu verpflichtet bin.
Der Hinweis auf die Honigverordnung bringt mich ja eventuell weiter.
Mir geht es inzwischen bei der Behörde nur um das Prinzip.
Gruß
Imker
ZitatDie Behörde argumentiert damit, das ich als in Verkehrbringer "verpflichtet" bin Untersuchungen machen zu lassen.
Hallo ImkerHH,
Nachdem der konkrete Verdacht besteht, dass auch Deine Völker (sumindest der gekaufte Ableger) und Dein Honig mit Antibiotika belastet sind, ist die zuständige Behörde mit einiger Sicherheit verpflichtet, auch Deinen Honig zu testen (oder testen zu lassen) und möglicherweise auch die Kosten auf Dich abzuwälzen.
In diesem Fall sollte aber der Ablegerverkäufer privatrechtlich regressfähig gemacht werden können. Ich bezweifle aber, dass die Kosten für eine Honiguntersuchung ein größerer Theater wert sind.
Hallo Taugott,
du glaubst garnicht wie lang die Schlange vor der Tür des Imkers ist.
Das was er Zahlen muss und soll ist eine Sache.
Für 140 Euro bekommt man hier kein Ergebniss und es ist die Mühe wert sich Schlau zu machen.
Gruß
Imker