Hallo,
eine Abteilungsleiterin der Kleingartenanlage, in der meine Bienen stehen, hat mir angeboten, dass ich auf einem Verkaufsstand der Kleingärtner auch meinen Honig verkaufen könnte. Ich würde das tun, aber was gibt es hier an rechtlichen Dingen zu beachten, außer der korrekten Etikettierung der Gläser? Muss ich den Verkauf irgendwo anmelden? Oder ist das alles ausnahmsweise einmal unkompliziert?
Gruß Ralph
Öffentlicher Honigverkauf
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Hallo Kleingartendrohn,
du bist Urerzeuger. Du kannst deinen Verkaufsstand hinstellen wo du willst und wo es erlaubt ist. Du brauchst keine Erlaubnis dazu, insbesondere wenn du ohnehin schon eingeladen bist. Gib dir etwas Mühe mit der Dekoration, Das kommt gut an. Mit Steuern hast du nichts am Hut.
Ich stehe ca 160 mal auf dem Markt im Jahr.
Viel Erfolg
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Hallo,
eine Abteilungsleiterin der Kleingartenanlage, in der meine Bienen stehen, hat mir angeboten, dass ich auf einem Verkaufsstand der Kleingärtner auch meinen Honig verkaufen könnte. Ich würde das tun, aber was gibt es hier an rechtlichen Dingen zu beachten, außer der korrekten Etikettierung der Gläser? Muss ich den Verkauf irgendwo anmelden? Oder ist das alles ausnahmsweise einmal unkompliziert?
Gruß RalphWas es nicht alles gibt. Abteilungsleitung in Kleingartenanlagen. Ney, ney, ney...
Die Etiketten darfst Du sogar schräg aufkleben, sofern sie alle vorgeschriebenen Angaben enthalten. Das gilt aber auch für gerade aufgeklebte Etiketten. Anmelden musste das nicht, nur ab steuerlicher Relevanz korrekt versteuern. Aber das dürfte nicht so schnell zum Tragen kommen. Kein Gewerbe anmelden, völlig unnötig. Also insofern wirklich halbwegs unkompliziert.
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Ich danke für die Antworten. Es scheint also wirklich recht unkompliziert zu sein. Ist man in Deutschland gar nicht so gewohnt. Gruß Ralph
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