...Das ist wie Arznei.
Apothekenpflichtig? Bestandsbucheintragung?
Da besteht noch Klärungsbedarf!
Viele Grüße
Frank
...Das ist wie Arznei.
Apothekenpflichtig? Bestandsbucheintragung?
Da besteht noch Klärungsbedarf!
Viele Grüße
Frank
Ich denke, meine Frau wird mich schon wieder mit nach Hause nehmen.
Die armen Frauen dürfen immer keinen mit kippen weil die Männer wollen. Tztz
Servus,
ich musste mich (hier in Thüringen...) beim Landwirtschaftsamt (Tierseuchenkasse, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auch) anmelden und bekam auch eine Betriebsnummer.
Betriebsnummer = Landwirtschaftlicher Betrieb = Landwirt
alles andere währe unlogisch!
neben dem o.g. kann man noch den § 6 (5) Nr. 1 FeV mit einbringen.
Dort steht:
Zitat(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1.
Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
Und wenn die Fahrerlaubnisverordnung die Imkerei unter Landwirtschaft aufführt und man dazu noch angemeldeter Betrieb ist, dann sollte jedes Verwarnungsgeld der Vergangenheit angehören.
Gruß
Ich würde auch gerne mal mein Senf dazugeben
Meine Beuten stehen ebenfalls im Wald. Um die Beuten zu erreichen, muss ich einen Waldweg befahren ( aber nur wenn es notwendig ist, ansonsten gehe ich zu Fuß ). Auch ich wurde von Kollegen angehalten und angesprochen was ich hier mache. Ich habe den Beamten dann erklärt, das ich Imker bin, Bienenbeuten auf einer Fläche mitten im Wald stehen habe, das Grundstück Privatbesitz ist und ich somit Wegerecht habe. Ein Blick auf die Rücksitzbank zeigte den Beamten das ich die Imkerei betreibe. Wir haben dann noch fünf min. Über Bienen gesprochen und gut ist.
Aus der Erfahrung ist es aber auch von Beamten zu Beamten Auslegungssache!
Uwe