Liebe Kollegen,
man plant in Sachsen-Anhalt ein Gesetz zum Schutz von Belegstellen. Demnach soll ein behördlich festgelegter Radius von 7 bis 10 km um Belegstellen gelegt werden in dem nur Völker der jeweiligen Zuchtlinie der Belegstelle gehalten werden dürfen; der Amtstierarzt muß die Gesundheit der Völker bei Einbringung in diesen Radius bestätigen. Diese Sektoren werden nach Anhörung des Landsimkerverbandes eingerichtet, geändert oder aufgelöst.
Finde ich ja ganz kurios aber womöglich ist das in anderen Bundesländern schon Standard?
Bringt das denn was? Leider steht nicht im Gesetz drin daß die Imker in solchen Gebieten auch Anspruch auf Stellung entsprechender Weiseln haben...und was wenn ein Imker im Randgebiet steht und es da still umweiselt? Und wenn da ein Fremddrohn...
Und was ist mit den ganzen "Wildimkern" ohne Vereinsbindung?
Naja, ich frage mich ob man so wirklich funktionstüchtige Landesbelegstellen erzeugen und halten kann...
Wie ist Eure Meinung dazu?
Grüße
Melanie