Hallo!
Wir(Familie) sind Hobbyimker und verkaufen Honig von daheim aus an Freunde, Bekannte und Verwandte. Wir liefern an kein Geschäft und haben auch keinen Verkaufsraum. Außerdem verkaufen wir auch nur den direkt in Gläser abgefüllten Honig. Nun hat sich vom Landratsamt von der Hygienestelle eine Kontrolle angemeldet. Wir sind uns jedoch unsicher, ob wir kontrollpflichtig sind und wir diese Dame überhaupt ins Haus lassen müssen. Ein bekannter Imker hatte ihr den Zutritt verweigert. Nur wissen wir nicht, ob wir uns da Ärger einhandeln. Wir haben auch kein Gewerbe angemeldet (ist das hier noch so, dass man das erst muss, wenn man mehr als 30 Völker hat?). In wie weit habt Ihr Erfahrungen damit bzw. kennt die rechtlichen Grundlagen und könnt mir hier schnell weiterhelfen?
Vielen Dank.
Mandy
Kontrolle bei Hobbyimkern ?
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Hallo...
Ihr erntet keinen Honig!
....aber der Joker ist nun öffentlich vergriffen!
Schade!
Lass das Amt kommen!
Verweigern ist nicht!!@alle:
Ihr haltet die Bienen,
weil es Euer Herz erfreut,
dass Blüten besucht werden.
Da gibt es als Hobbyimker nix, das verkauft werden kann!
Das ist so ähnlich wie Eure MarmeladeGanzeinfach...
der
Drohn -
- Offizieller Beitrag
Moin , Moin aus Hamburg,
sofern sowieso nicht bereits erfüllt, würde ich mich über die geltenden Hygiene Vorschriften informieren. Falls bei Euch mögliche "schwerwiegende" Defizite vorliegen, würde ich die umgehend abstellen. Das dann aber nicht für die Behörde sonder vor allem im Interesse Eurer Kunden und für Euch selbst.Für alles andere sollte man eine Antwort haben. Dieser Besuch muß nicht unbedingt schlecht sein, weil er einem auch dabei helfen kann, seinen "Betrieb "zu optimieren.Ihr könnt ja mal berichten, wie das abgelaufen ist. Verweigern macht die Sache nur schwieriger.
Gruß aus Hamburg
Daniel -
Ihr verkauft Honig von zu Hause aus an Kollegen und Freunde usw. Damit bringt ihr Honig in den Verkehr und unterliegt auch den geltenden Regularien des Lebensmittelrechtes. Und die Lebensmittelüberwachung hat ein Recht, das entsprechend zu kontrollieren.
Gruß, Klaus
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Zitat
...verkaufen Honig von daheim aus an Freunde, Bekannte und Verwandte.
Mir wurde erzählt, dass es völlig egal ist an wen, wie verkauft wird. Sobald man Honig in Verkehr bringt, und das ist auch der Fall wenn man ihn verschenkt, handelt man mit Lebensmitteln und die unterstehen eben der Lebensmittelhygiene und den zuständigen Ämtern.
Die Landwirtschaftskammer NRW, hat eine "Hygiene-Fibel 'Grundlagen der Lebensmittelhygiene in Imkereibetrieben' " erstellt, diese kann dort wohl gegen eine Schutzgebühr von 3,00€ erstanden werden. Ist sehr nützlich das kleine Ding. Mit Tipps wie man auch in einem Haushalt ohne extra Schleuderraum lebensmitteltechnisch unbedenklich Honig verarbeiten kann. -
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Es ist so, wie Aranox es schildert.
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...Das ist so ähnlich wie Eure Marmelade
Korrektur: Nicht Marmelade sondern "Brotaufstrich"...
Der Begriff Marmelade gilt nur für Citrusfrüchte.
Höherer EU-Blödsinn... -
Hallo !
Hallo!
Wir(Familie) sind Hobbyimker und verkaufen Honig von daheim aus an Freunde, Bekannte und Verwandte. Wir liefern an kein Geschäft und haben auch keinen Verkaufsraum.Vielen Dank.
Mandy
Wäre schön wenn man wüßte wo Ihr Euren Honig verkauft / von den Bienen nachen last !Soweit man hört hat man bei uns in Hessen dann ganz gute Karten wenn:
Ein guter Honigkurs gemacht wurde.
Die Grundzüge der Honig-Hygiene_Checkliste kennt.
Auch interessant, wenn auch aus Österreich, aber der DBIB verweist zudem darauf: Leitlinie für eine gute Hygiene in Imkereibetrieben
Von einem Fall habe ich gehört, da wurde auf eine halbwegs durchgänige und gepflegte Chargenkennzeichnung (also von Schleuderdatum ... bis zur LosNr. auf dem Glas) rumgeritten, weil wohl die Kontrolle weit außerhalb des Schleuderzeitraums lag und man als Kleinimker ja bedenkenlos in der gut gereinigten Küche schleudern und abfüllen darf ist ja sonst nichts.
Im Prinzip also nach HACCP arbeitet.
Tue es so und alles wird gut !
Ach so: und meine Vorredner haben natürlich recht, in den Verkehrbringen ist alles was abgegeben wird (also auch verschenken).
Gruß
B.K.PS:
Komisch, der Link funktioniert aus meinen Favoriten heraus einwandfrei, naja ich habe den Link oben korrigiert mit einem anderen Fundort ! -
Hallo,
diese von Aranox oben erwähnte Hygienefibel der LWK NRW gibt`s angeblich übernommen und identisch hier als PDF
http://www.lwg.bayern.de/bienen/bildung…6/linkurl_1.pdf
Grüße
von Marion
(Eine Frage wäre evtl. welche Honigmengen Ihr verkauft, weil man dann nicht mehr vom "kleinen Rahmen" ausgehen kann. ein paar Gläser in der Familie sind halt kleine Mengen.
Vollernte von 30 Völkern..........Da wird die Hobbyhaltung zur Freude und Bestäubungszwecken als Bienenhaltungsgrund ja schon zur Lachnummer, wenn die Dame fragt.
Reinlassen, freundlich sein und gucken, was es gibt!
Marion
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Viel spannender für alle anderen Hobbyimker: Berichte mal wie es ausgegangen ist!!
Der Link zu den österreichischen Leitlinien funktioniert leider nicht; habe auch den krrekten nicht finden können...aber diese Checkliste ist ganz gut!Melanie
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Die Checkliste ist okay und lässt mich ruhig schlafen.
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Hallo !
@ wowi2010
Sorry, ich habe vergessen, ein Bestandsbuch zu haben ist Pflicht !
(Verordnung über die Nachweispflicht von Arzneimittel (Bestandsbuch) vom 10.08.2001 (BGBL I S.2131))
Wäre sicherlich auch gut wenn Du eins hättest, weiß zwar nicht ob das die Hygiene auch haben will ... aber da man verpflichtet ist eins zu führen ...@ Melanie (Hymenoptera) und alle
Entschuldigung für den defekten Link, ich habe Ihn korrigiert und hier nochmal ausgeschrieben:
http://www.berufsimker.de/files/Hygienel…ei%20080131.pdf
@ beetic
Nein, die oben erwähnte Hygiene Fibel
Landwirtschaftskammer Nordrein-Westfalen
Hygiene-Fibel
Grundlagend er Lebensmittelhygiene in Imkereibetrieben
ist nicht identisch mit der von Dir verlinkten !Ich zitiere mal kurz die ersten Zeilen des Inhalstverzeichnis:
0. Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Lebensmittelhygiene
2.1. Gute Hygiene Praxis (GHP)
2.2. Hygienecheck
3 Mikrobiologische Grundlagen
3.1. Was sind Mikroorganismen ?
3.2. Wachtumsbedingungen von Mikroorganismen
3.3. Wichtige Maßnahmen zur Veringerung von Keimbelastung
4 Rechtliche Betimmungen - Was fordert der Gesetzgeber ?
:
:Unsere ist die 2. Auflage von 2005 bezogen bei APIS e.V.
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Wobei wir wieder bei der Frage wären ... wieviel Völker ...
... für Finanzbehörde
... für GEZ
... für Berufsgenossenschaft
... und eben Überwachung (Lebensmittel & Amts-Veterinär)(... das geht aber das nur in einem anderen Faden)
Gruß
B.K. -
Ich denke die HACCP Regeln sollten auchbeim Honigbearbeiten eingehalten werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hazard_An…_Control_Points -
@ Bienenknecht
danke für den Link - sehr gut und Informativ und im Gegensatz zum abstrakten HACCP-Regeln bei Wikipedia praxisnah und nachvollziehbar. Das drucke ich mir gleich mal aus!Melanie
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Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.