Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage zum Wandern. Habe in einem anderen Thread folgendes gelesen: "Wandergenehmigung braucht man nur, wenn man aus dem eigenen Kreis auswandert - nicht innerhalb desselben".
Nun ist´s bei mir so das ich direkt an der Grenze zu einem anderen Kreis wohne und auch in den Imkerverein des anderen Kreises eingetreten bin. Gilt für die Anwendung des oben stehenden Satzes nun das ich einen Wanderwart kontaktieren muss wenn ich aus dem Kreis in dem ich wohne herauswandere oder wenn ich aus dem Kreis in dessen Imkerveiein ich Mitglied bin herauswandere ?
Ausserdem wüsste ich sehr gern ob das Ganze generell nur auf´s eigentliche "Wandern" angewandt wird oder auch bei festen Ständen die dauerhaft an einem Platz bleiben sollen ?
Noch mal kurz ein Szenario:
Ich richte einen festen Stand bei einem Freund ein der im gleichen Kreis wohnt wie ich, in dessen Verein ich aber nicht Mitglied bin. Kann mir der Stand verwährt werden, z.B. weil man an einen sturen Wanderwart gerät der keinen Imker aus einem anderen Verein dort haben möchte ?
Und abschliessend nochmal die Frage ob ich mich ins Fettnäpfchen gesetzt habe weil ich in einem anderen Kreis dem Verein beigetreten bin, als dem in dem ich wohne ? Können mir daraus Nachteile entstehen ?
Ich weiß...viele dumme Fragen, aber für etwas Aufklärung wäre ich euch sehr dankbar.
Lieben Gruß,
~Alex