Hallo,
ist Honig in dem Genveränderter Pollen vom Mais ist noch Verkaufsfähig? Meines Wissens hat der Genmais in Deutschland nur eine zulassung als Futtermittel.
Gibt es dort Grenzwerte?
Was ist mit solchem Honig zu tun?
Was muss der Landwirt der den Mais anbaut gegen eine Verunreinigung meines Honigs tun? Hat hier nicht auch der Verursacher dien Schaden auszugleichen? Wie kann ich nachweisen woher der Genmaispollen stammt?
An dieser Stelle bitte keine generelle Gen Diusskusion.
Gruß Thorsten
Honig mit Gen-Mais Pollen noch verkaufsfähig?
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ist Honig in dem Genveränderter Pollen vom Mais ist noch Verkaufsfähig?
Es gibt in ganz Deutschland derzeit meines Wissens nur ein Urteil zu dieser Frage. Dieses verneint die Verkehrsfähigkeit eindeutig generell (keine Grenzwerte).
Was ist mit solchem Honig zu tun?
kostenpflichtig als Sondermüll entsorgen.
Was muss der Landwirt der den Mais anbaut gegen eine Verunreinigung meines Honigs tun? Hat hier nicht auch der Verursacher dien Schaden auszugleichen?
Er muß, sofern es Dir gelingt eine eindeutige Kausalität nachzuweisen. Du mußt also nachweisen, daß Deine Bienen seinen Mais angeflogen haben. Nicht ganz einfach... -
Was soll diese Frage? Das Thema ist vielfach durchdiskutiert und die Frage ist nicht so einfach zu beantworten.
Bis jetzt hat sich nur das Verwaltungsgericht Augsburg mit dieser Frage beschäftigt und entsprechend dem Antrag des klagenden Imkers entschieden, dass der Honig nicht verkaufsfähig ist.
Ob diese Entscheidung rechtskräftig ist, weiß ich nicht, das Gericht war sich auf jeden Fall offensichtlich im Klaren darüber, dass damit keineswegs ausreichende Gewissheit geschaffen wurde und hat die Frage deshalb vor wenigen Wochen zur Klärung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Ob Du Deinen Honig auf GVO-Rückstände kontrollieren lässt und was Du anschließend mit dem Honig machst, musst Du bis jetzt ganz alleine selbst entscheiden. Bevor nicht abschließend entschieden ist, ob der Honig tatsächlich nicht verkauft werden darf, erübrigt sich eigentlich jede Frage nach einer Schadensersatzpflicht oder irgendwelchen Beweisfragen, weil noch garnicht feststeht, ob überhaupt ein finanzieller Schaden entstanden ist.
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Ich denke schon das der Honig verkaufsfähig ist.
Außerdem wer will das auf die Schnelle nachweisen ?
Wer will ausschließen, das in seinen Honig vielleicht PSM drin sind.
In Obst und Gemüse was es zu kaufen gibt, sind PSM auch nachweisbar.Den Honig den ich esse, kann ich auch guten Gewissens, meinen Kunden anbieten.
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...es gibt dabei nur eine rechtliche Komponente. Und nach der nun vom EUGH zu entscheidenden Frage, wäre solcher Honig in D derzeit nicht verkehrsfähgig. - Ich bin mal gespannt, wie die EUGH-Richter die Grenzen ziehen werden! Dürfte aber noch ein paar Jahre bis zur Entscheidung dauern.
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