Tach zusammen,
hier mal ein Link zur Änderung der VO für Direktvermarkter:
http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/port…icle/11456.html
Auszug (Zitat):
"...Eine Kennzeichnung der Verpackungsmaterialien mit dem Logo des dualen Entsorgungsunternehmens z.B. mit dem „Grünen Punkt” ist nicht mehr notwendig. ... ...Kostengünstiger wird es, wenn Verpackungsmaterial wie Gläser vom Verbraucher an den Direktvermarkter zurückgeben werden. Zwar sieht die Verpackungsverordnung eine Zweit – und Mehrfachverwendung nicht vor, aber bei der Gebührenerhebung wird nur der Erstbezug von Verpackungsmaterial zugrunde gelegt. So ist je nach Wiederbenutzungsquote die Gebühr pro Verpackungseinheit geringer."