Hallo zusammen,
ich habe da mal ein paar Fragen bezüglich der Rechte eines Bienensachverständigen (BSV).
Der Anlass: Ich bin Eigentümer einer nicht eingezäunten Streuobstwiese. Diese Wiese befindet sich in einem anderen Landkreis als der, in dem ich wohne. Auf diesem Grundstück befinden sich bis zu 10 Bienenvölker.
Im vergangenen Winter bekam ich von dem in meinem Kreis zuständigen BSV einen Anruf, ich solle mich mit dem BSV aus dem Nachbarkreis an meinem Bienenstand treffen. Also kam es zu der Zusammenkunft. Der Nachbar-BSV machte Vorhaltungen, dass an den Beuten kein Gesundheitszeugnis sei und deshalb die Bienen überhaupt gar nicht hier aufgestellt werden dürfen. Stimmt das, dass ich auch auf meinem eigenen Grundstück, auf dem ich Standimkerei betreibe, Gesundheitszeugnisse an die Beuten heften muss? Darf ein BSV ohne die Anwesenheit des Eigentümers ein Grundstück betreten und Bienenstöcke öffnen?
Mir ist lediglich bekannt, dass Standort und Anzahl der Bienenvölker einmalig dem Kreisveterinäramt formlos gemeldet werden müssen.
Vielleicht habt Ihr ein paar nützliche Hinweise.
Einen schönen Gruß von Pit
P.S.: Ich wohne in Baden-Württemberg