Blickt das wer?
Bitte dringend um Hilfe!!!!
Da flattern Bescheide ins Haus!?
Warum soll ein Imker für Streuobst Abgaben zahlen?
total verwirrt
der
Drohn
Warum rechnen die in DM?
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
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Markus,
ab 0,5 ha zahlst, wenigstens bei uns in Bayern so, auch als Pächter!
Pech ghabt! Weiterverpächtern!
Gruß Simmerl -
das heißt, wenn der Drohn auf einer Wiese nur ein Jungvolk stehen hat, muss er den Grundbeitrag bezahlen und das dann in jedem Bundesland seperat
Und wenn dann dort Obstbäume stehen muss das auch gezahlt werden
Jetzt gehen dem Drohn die Lichter auf wie dem Weihnnachstbaum
Der
Drohn -
Noi, noi, lieber Markus,
ich weiß es allerdings nur aus Bayern, aber die Südländer sind ja ziemlich identisch.
Besitzer oder Pächter von 0,5 ha, zahlst Du BG, das ist Pflicht bei uns,
Befreiung als Ldw. oder Gärtner nicht möglich.
Ob Streuobst, Acker, Wiese, Wald, schei... egal.
Bienen zahlst ab 25 Völkern, dann wirds geschmeidig, ich zahl für 1,5 ha Streuobst und die paar Völker, die ich hab, über 350 Euros.
Glaub mir, wenn Du die Re. noch in DM kriegst, zahl ich lieber die.:p
Die haben scheints vergessen, die Maschine umzustellen.
bayerische Grüße
Simmerl -
die Wiese gilt also als verpachtet für ein Glas Honig!
teurer Honig!
der
Drohn -
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@simmerl:
die Bienen sind extra umgerechnet in Flächenwert!
Der
Drohn -
Der Pachtzins ist meines Wissen unerheblich.
Wenn der Besitzer der BG mitteilt, daß Du der Pächter bist,
na dann bisst, Tu, ter eben.
Dafür pist Tu auch vers. , wenn dich ein Zecken zwickt,
wenns gewiss ist. (Das letzte würd sich so schön reimen auf Beschi...)
Gruß vom Simmerl -
Danke Simmerl
für die schnelle Aufklärung...werde nur noch Bienen auf der Veranda halten.
Sollen doch die Grundstückbesitzer Ihre Wiesen selbst mähen und schauen wo sie bleiben mit ihrer Pflege!
Der
Drohn -
Ja, die Völker sind bei uns so umgerechnet worden, 25 Vö. entspr. 1,0 ha
forget it!
Für 1,5 ha Wiese zahl ich nicht mal ein Drittel, wie für 1,5 ha Bienen,
Die spinnen die Bayern! Die wissen schließlich auch, daß die Bayern die meisten Bienen haben!
Die Totengräber schaufeln fleissig weiter..... -
Auch ein Versagen des DIB ! Wenn großkotzig in Imkereikreisen behauptet wird das eine Imkerei Gewinn abwirft, ist das Abzocken der LSV / LBG kein Wunder. Zahlen werden die nie. Siehe Beitrag dazu von Xaver Mayerhofer hier im Imkerforum.
Im Schadenfall wird die LSV / LBG immer auf die gesetzliche Krakenkasse verweisen !
Simon hier irrst Du :< die Völker sind bei uns so umgerechnet worden, 25 Vö. entspr. 1,0 ha >;
in Bayern zählt für die LSV / LBG zwei Bienenvölker wie ein Hektar bestes Ackerland ! -
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Also mir haut es da dsa Blech weg.
Also ich kann mir nicht Vorstellen, dass man mit 25 Vökern überhaupt Geld verdient. Man verdient eher Respekt für den Aufwand an Zeit und die Leistung die die Bienen für die Umwelt erbringen. Für Sreuobst gab es dieses Jahr für den Doppelzentner 4 €!!!!!!!! Na da lohnt sich doch das Äpfelsammeln mal richtig. Da muss man doch den Steuersatz noch mal überdenken, ob der nicht zu NIEDRIG angesetzt ist.
MFG
beehead -
Morgen zusammen,
der Wert pro ha ldw. Nutzfläche wird mit ca. 1200 angegeben, Unfallfaktor1, ein Bienenvolk hat einen Wert von 100 und einen Unfallfaktor von 1,6, so daß man, wenn mans genau umrechnet zw. 7 und 8 Völker pro ha, kommt.
So stimmt meine Aussage leider doch, daß ich für ein Drittel von 25 Völkern
ca. soviel zahle, wie für ein ha.:p
Das mit 25 pro ha, war mal! Ist nur noch noch relevant für die Prüfung der Priviligierung, meines Wissen.
morgendlichen Gruß Simmerl -
Als Imker und/oder Streuobstwiesen-"Betreiber" giltst Du als Landwirt und bist somit grundsätzlich pflichtversichert in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
In Baden-Württemberg kannst Du dich als Kleinlandwirt mit einer bewirtschafteten Fläche bis zu 25 Ar von der Versicherungspflicht befreien lassen. Imker ohne Landwirtschaftliche Flächen, also wenn Du deine Bienen auf fremdem Grund und Boden stehen hast sind erst mit mehr als 25 Völkern dabei. -
Pro Volk sind es 35 DM, wirklich DM!
pro Hektar Streuobst 786 DM, das Wandergrundstück hat 0,11 Hektar.Muss wirklich für jedes Bundesland seperat gezahlt werden?
Da lohnt sich selbst das Wandern nicht mehr!!
Gibt es irgendwo unabhängige Rechtsberatung?
Danke
der
Drohn
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