Wer hat sich mit dem Thema schon auseinandergesetzt?
Was kommt ab dem 1.1.2009 da noch auf uns zu?
mfg bienenhansi
Wer hat sich mit dem Thema schon auseinandergesetzt?
Was kommt ab dem 1.1.2009 da noch auf uns zu?
mfg bienenhansi
Hilfreich wäre ein Link, der sich darauf bezieht...
Ich hab von einer Verpackungsfirma dazu was ziemlich ausführliches bekommen, leider auf dem abgekokelten PC....
Wir als Kleinstmengenverarbeiter sind jedenfalls NICHT davon betroffen, und den Grünen Punkt wird es extra aufgedruckt auch nicht mehr geben, da die Gebühr obligatorisch wird....
Wenn ich es finden sollte, schieb ich es nach.
Hilfreich wäre ein Link, der sich darauf bezieht...
ich habe es so mittbekommen, das sogar der bäcker um die ecke seine tüten kennzeichnen muß, es sei denn, er nimmt registrierte tüten von einem liferanten der registriert ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/verpackv_1998/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Verpackungsverordnung
ich hoffe, das die kartonhersteller der gläser sich registrieren lassen.
oder ich lasse mich registrieren und vertreibe verpackunngsmaterial für imker
gruß bienenhansi
Danke Bienenhansi, ich stöbere mal drin...
ZitatDarüber hinaus wurde zur Herbeiführung einer Lösung für die „Trittbrettfahrerproblematik“ eine jährliche Erklärungspflicht eingeführt. Die Abgabe der Vollständigkeitserklärung gemäß § 10 Abs. 1 VerpackV besteht jedoch nur für die Pflichtigen, die größere Verpackungsmengen in Verkehr bringen (>80 t Glas oder >50 t PK oder > 30 t LVP). Die kleinen Inverkehrbringer müssen nur auf Verlangen der Abfallbehörde die Vollständigkeitserklärung abgeben.
Reicht doch so, oder?