Hallo zusammen!
Ich habe meinen ersten Met gemacht und möchte diesen nun auch über unsere Imkerei verkaufen.
Da stellen sich mir nun einige (rechtliche) fragen.
Ich habe gelesen, dass Honig ein sogenanntes "Urprodukt" ist, und vom Erzeuger direkt ohne Gewerbeanmeldung verkauft werden darf.
Dies würde sich bei "Sekundärprodukten" (oder so... den genauen Begriff habe ich nicht parat) ändern.
1.
Met ist ja ein solches Sekundärprodukt - muss ich nun für den Verkauf ein Gewerbe anmelden und womöglich eine extra Steuererklärung abgeben?
2.
Wie ist es mit der Alkoholsteuer?
3.
Wie ist es mit besonderen Auflagen, wie sie in der Schnapsbrennerei ja herrschen und penibel überwacht werden? (Das Weingesetz bzgl. Zutaten und Herstellung ist mir bekannt).
4.
Was genau muss auf dem Etikett stehen?
Ich erinnere mich nur ungern daran, wie ich herauszufinden gezwungen war, was genau nach der Fertigverpackungsverordnung für das Honigetikett zu beachten ist...
Hat jemand Erfahrungen oder tiefergehende Wissen in diesem Bereich?
Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar.
Viele Grüße,
Malte
PS: @Admins - Schade, dass null Ergebisse bei der Suche nach "Met" herauskommen. Für die integrierte Suchmaschine scheint das Wort zu kurz zu sein. Kann man das ändern?