Ich plane, mir etwas Ackerland zu kaufen und dort einen Bienengarten anzulegen. Nun habe ich mich mit einem Landwirt unterhalten und der meinte, das man jeden Baum den man auf Ackerland pflanzen wolle genehmigen lassen müsse, und das der dann quasi geschützt sei...
Kennt sich da jemand aus, ist das so? Werden Bäume generell genemigt oder zicken die Ämter da rum?
Bäume auf Ackerland anpflanzen erlaubt?
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Schönen guten morgen Wabenklau.
Also: Soweit ich weiss benötigst du eine Umwandlungsgenehmigung für das besagte Ackerlandflurstück. Kommt nämlich ganz drauf an, ob deine angepflanzten Bäume dann, wenn sie dann mal dort stehen unter das BWaldG (Bundeswaldgesetz) fallen. Würden sie das nämlich wäre eine Umwandlung nach Nutzung durch die Bienen in Ackerland, nicht mehr so einfach möglich. Dann hat nämlich das Forstamt den Daumen drauf.
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Hallo,
egal ob du nun einen Wald oder einen (Bienen)Garten planst, es handelt sich immer um eine Änderung der Nutzungsart für dieses Flurstück. Für diesen Fall solltest du dich schon vorher erkundigen um später keine Probleme zu bekommen. Hier spielen auch kostenrelevante Aspekte eine Rolle. Die katasterführende Behörde hat ihre Karten und Unterlagen in solch einem Fall zu ändern und auch das Finanzamt interessiert sich dafür.
Gruß Peter -
Ja genau, alles nach Gesetz geregelt....
Und was sehr wichtig ist, keine Obstbäume in den Wald pflanzen, dann wissen die oberen nämlich nicht mehr ob das jetzt Obstbau ist oder Holznutzung....
Die Welt wird immer verrückter.
Was waren das noch Zeiten, als wir uns um solche Dinge keinen Kopf machen mussten. Da saßen wir noch mit Fell in den Bäumen und aßen was dort wuchs.
Gruß René -
...keine Obstbäume in den Wald pflanzen...
Doch, das geht.
Der "Alpenrebell" Holzer macht`s vor. -
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Mach dich mal schlau, das scheint mir mal wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Ich selbst habe in 2 verschiedenen Ortslagen Äcker zu Streuobstwiesen umgewandelt, und das hat niemanden interessiert.Insgesamt stehen da jetzt auf 2 Hektar mehr als 50 Bäume.
Ob die im Katasteramt ihre Karten neu malen müssen oder nicht, interessiert niemanden, das ist nämlich ihr Job.
Die sind da, den Bürgern zuzuarbeiten, und nicht, dem Bürger vorzuschreiben, was er tun soll, damit die ja ihre Karten nicht ändern müssen.
Im Saarland wird übrigens nicht zwischen "Ackerland" und "Obstland" unterschieden, so sagte man mir wenigstens. -
Meines Wissens geht es bei dieser Sache nicht darum, dass neue Jarten erstellt werden müssen, sondern es geht vielmehr darum, ob die "umgewandelte" Fläche nun Wald ist bzw. einer anderen Nutzung überführt wurde. Hat mämlich unter anderem Auswirkungen auf die Abwassergebühren (ja auch für Wald muss sowas teilweise bezahlt werden). Hat aber auch steuerrechtliche Konsequenzen soweit ich weiss.
Gruß Markus
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Wenn ich an die Vermessung der Gebäudeumfänge im letzten Jahr hier denke würde mich das alles nicht wundern. Da wurden alle Gebäude unseres Stadtteils neu eingemessen ob die da stehen wo sie immer standen und ob das mit den Karten übereinstimmt. Die Frechheit war dann die Rechnung über 157 E.
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Das wichtigste ist meines Erachtens, dass die Bepflanzung der Fläche Rücksicht nimmt auf die Nachbarflächen. Wenn ich zB ein Getreidefeld hätte und auf der südlichen Nachbarfläche pflanzt jemand tausende an Leyland-Zypresse (http://de.wikipedia.org/wiki/Leyland-Zypresse) dann hätte ich schon was dagegen (Schattenwurf!).
Ansonsten ist vorauseilender Gehorsam zwar möglich, bringt aber nicht generell eine Verbesserung der Lebensqualität. Echte Probleme kann es meines Erachtens nur geben wenn Fördermittel für eine Fläche beantragt sind / waren und die mit einer besonderen Nutzung verknüpft sind. Zur Erhaltung der Freiheit rate ich deshalb immer dazu auf Fördermittel zu verzichten.
Nach meiner Sicht ist das NICHT-Pflanzen von Bäumen global gesehen eine unterlassene Hilfeleistung für die Überlebensfähigkeit der Menschheit. Ich habe im übrigen seit Jahrzehnten sehr gute Erfahrung auf dieser Ebene mit Behörden zu reden.
Also: Gespräche mit den Nachbarn führen und dann Bäume pflanzen!
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Da wurden alle Gebäude unseres Stadtteils neu eingemessen ob die da stehen wo sie immer standen und ob das mit den Karten übereinstimmt.
Denk mal an die tektonischen Aktivitaeten und den damit verbundenen geografischen Verschiebungen!
Gruss Michael
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In dem sächs. Vermessungsgesetz ist meines Wissens nach gereglt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, eine Änderung der Nutzungsart anzugeben und dafür auch die Kosten trägt. Ebenso bei Gebäuden, auch hier gibt es eine kostenpflichtige Einmessungspflicht.
Der erste Schritt wäre, bei der Gemeinde nach einem Flächenutzungsplan zu fragen. Wobei wir hier nicht über zwei neue Bäume hinterm Haus im eigenen Garten reden.
Gruß Peter -
Hallo Leuts,
also mich hat noch niemand angesprochen, und so soll es auch bleiben.
Ich möchte denjenigen sehen, der es sich erlaubt, eine Rodung meiner Bäume wegen behördlicher Schwierigkeiten zu verlangen.
Abwassergebühr zahle ich nicht für meine Bäume, ich wüsste auch nicht, weshalb? -
Hallo Leuts,
also mich hat noch niemand angesprochen, und so soll es auch bleiben.
Ich möchte denjenigen sehen, der es sich erlaubt, eine Rodung meiner Bäume wegen behördlicher Schwierigkeiten zu verlangen.
Abwassergebühr zahle ich nicht für meine Bäume, ich wüsste auch nicht, weshalb?
Genau immer hin "beseitigen" die Bäume das "Abwasser" -
Morgen zusammen,
sehe ich genauso, dass Wald eigentlich Abwasser beseitigt. Allerdings ist es in der Tat so, dass man Abgaben an den örtlichen Gewässerverband zahlen muss, weil die m it dem Argument kommen: Das Wasser, welches aus meinem Wald abfliesst wird zum Teil in die umliegenden Bäche abgeleitet. Diese Gewässer werden vom örtlichen Gewässerverband gepflegt und daher kommt es, dass Forderungen entstehen können.
Leicht bestusst ist aber leider so.
Und für Wald ist das zum Glück nur ein Bruchteil als wie für Ackerland.
Liebe Grüße
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