Hallo!
Ich besuche zur Zeit die 12. Klasse des Gymnasiums und schreibe jetzt an einer Facharbeit über das Thema:
Aktuelle Einflüsse auf die Qualität von Bienenhonig.
Und da hier ja einige Personen sind, die sich mit Imkerei gut auskennen, habe ich mir gedacht, ich frage mal nach, ob mir irgendwer zu dem Thema Informationen geben könnte.
Unterpunkte zu dem Thema sind noch:
- Medikamentbehandlung der Bienen und die dadurch verbleibenden Rückstände im Honig
- Chemische Behandlung der Pflanzen während der Blütezeit
- Anbau von genmanipuliertem Saatgut und dessen Weiterverarbeitung zu Honig durch die Bienen
- Importhonige und Rückstände darin
- Erhitzung von Importhonigen
Es wäre super, wenn irgendjemand Informationen über das Thema für mich hat. Freue mich auf Antworten.:p
Gruß Katrin
Aktuelle Einflüsse auf die Qualität von Bienenhonig
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- Offizieller Beitrag
Hallo Katrin,
zu jedem Deiner angefragten Unterpunkte gibt es entsprechend der Meinungsvielfalt zu diesen Themen hier im Forum eine große Zahl von Beiträgen. Und die hervorragende Funktion SUCHEN. Oberste Menuezeile 3. Button von rechts.
Gruß und viel Erfolg
Eisvogel -
Hallo Katrin,
Es wäre interessant zu sehen, wo Du wohnst. Eventuell gibt es ja in Deiner Nähe ein Bieneninstitut oder einen Honig Obmann/frau wo Du mit aktuellen Wissen und auch der entsprechenden Literatur, beziehungsweise Quellennachweise versorgt werden kannst.
Hilfreich könnten auch die Informationen z.B aus Celle zum Honig sein:
http://www.laves.niedersachsen.de/master/C122999…20_D0_I826.html
Oder mail die Leute in Celle einfach mal an. Da sitzen die Experten in HonigfragenGruß Hubert
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Ja, werde ich machen! Vielen Dank schon mal!:-D
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Hallo!
Ich besuche zur Zeit die 12. Klasse des Gymnasiums und schreibe jetzt an einer Facharbeit über das Thema:
Aktuelle Einflüsse auf die Qualität von Bienenhonig.
daß Du so was machst, freut uns Imker.
Ich gebe Dir gerne ein paar Stichpunkte.Zitat
Unterpunkte zu dem Thema sind noch:
- Medikamentbehandlung der Bienen und die dadurch verbleibenden Rückstände im HonigDiese sind in verschieden Ländern unterschiedlich zugelassen, In Deutschland sind es nur sehr wenige (gegen die Milbe), die nur nach der letzten Schleuderung zum Einsatz kommen dürfen. Dabei finden sich aber immer auch Rückstände im Honig. Aus diesem Grund beschränken sich viele Imker auf die Anwendung mit nätürlichen Säuren oder Thymol (Thymianöl)
Zitat
- Chemische Behandlung der Pflanzen während der BlütezeitDazu gibt es eine Bienenschutzverordnung in Deutschland, an die sich die Landwirte und Anwender solcher Mittel halten müssen. Am besten darunter genauer informieren
Zitat
- Anbau von genmanipuliertem Saatgut und dessen Weiterverarbeitung zu Honig durch die BienenDas ist ein ganz heikles Thema.
Laut Gesetzgebung ist Honig nicht kennzeichnungspflichtig, da mit dem zu geringen Anteil des Pollens im Honig der Grenzwert zum Nachweis selbst dann unterschritten wird wenn der Honig aus 100% GVO-Pflanzen stammt (siehe Rapshonig aus Kanada)
Bei Pollen ist das anders. Theoretisch muß der Imker diesen als GVO deklariern, doch woher weiß ein deutscher Imker wenn ein GVO-Feld im Umkreis von 5 km (wissenschaftlich anerkannter Flugradius einer Biene) vorhanden ist?
Der Gesetzgeber schreibt den Betreibern von GVO-Feldern nur vor, die unmittelbaren Nachbarlandwirte zu informieren und einen Sicherheitsabstand von 150/300 Meter! von Nachbarfeldern einzuhalten. Die Imker und seine Kunden hat der deutsche Gesetzgeber dabei völlig vergessen, die brauchen nicht informiert werden und finden auch keinen Schutz.
Also ist Pollen und Honig nur GVO-sicher, wenn er 100% aus Ländern kommt, in denen striktes GVO-Verbot herrscht (zB-Griechenland).Zitat
- Importhonige und Rückstände darinDas ist ein weites Feld. Andere Länder andere Bestimmungen. Ein Beispiel: selbst in der EU gibt es Länder, in denen Mittel gegen die Milbe erlaubt sind, die in Deutschland längst verboten sind (zB Apistan)
In Europa sind die Bestimmungen für die Herstellung eigener Honige schon sehr streng, aber selbst ein Importhonig aus EU-Lädern muß laut Bestimmung nur mindestens 10% aus EU-Ländern stammen, der Rest darf auch aus Wildestanien kommen, wo es keine Richlinien gibt.Zitat
- Erhitzung von ImporthonigenIn manchen Ländern muß Honig erhitzt werden um alles abzutöten was da lebt, dabei werden auch alle anderen Bestandteile verändert. Insbesondere Eiweistoffe (Enzyme und Pollen) und Vitamine.
In Deutschland darf (laut Honigverordnung ) ein solcher Honig nicht mehr als Honig deklariert werden (allenfalls als Backhonig). Hier darf nur als Honig verkauft werden, was der deutschen Honigverordnung entspricht. -
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Bei Pollen ist das anders. Theoretisch muß der Imker diesen als GVO deklariern, doch woher weiß ein deutscher Imker wenn ein GVO-Feld im Umkreis von 5 km (wissenschaftlich anerkannter Flugradius einer Biene) vorhanden ist?
Dafür gibt es eine Datenbank in der alle Anbauflächen von GVO eingetragen werden müssen.
Den Link kann ich allerdings nicht finden. Zu finden sollte er über den Imkerverband oder das Ministerium für den Ländlichen RAum zu finden sein. Suchen tut nicht weh. -
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Wie geht es aber mit folgendem Problem in den Bundesländern weiter, in denen im vergangenen Jahr mit GVO-Raps verunreinigtes Raps-Saatgut zur Aussaat gelangte, werden Honig und Pollen mit GVO-Pollenkontamination quasi zu Sondermüll?
http://vs658.ims-firmen.de/imkerforum.de/showpost.php?p=145844&postcount=7
Manne
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Dafür gibt es eine Datenbank in der alle Anbauflächen von GVO eingetragen werden müssen.
Den Link kann ich allerdings nicht finden. Zu finden sollte er über den Imkerverband oder das Ministerium für den Ländlichen Raum zu finden sein. Suchen tut nicht weh.
Ich weiß, daß es eine Datenbank mit sämtlichen GVO-Feldern gibt, aber nicht dafür.
Die Imker und alle anderen Landwirte sind nicht verpflichtet sich vorweg schlau zu machen ob Dreck oder Gift in der Umgebung ist.
(Du mußt Dich ja auch nicht über eventuelle Spritzungen in Blüten schlau machen, daß muß der Bauer Dir mitteilen)In Deutschland herrst noch immer das Verursacherprinzip. Dieser ist verpflichtet alle andere zu informieren und bei Verunreinigung ist dieser auch regreßpflichtig.
Außerdem sind laut neuem Gesetz für bestimmtet Fälle nur zwei Tage Anmeldefrist nötig für ein GVO-Versuchsfeld, so schnell kann ein Imker nicht ins Internet gucken (falls er überhaupt ein Compu hat)Aus dem Grund haben wir Imker auch die besten Chancen das neue GVO-Gesetz (den Anbau von Mon-dingsda-Mais) auf Eilantrag zu stoppen,
weil sich dieser nicht mit unseren und unser Kunden Grundrecht verträgt.Ich sag ja, die haben die Imker und Bienen regelrecht vergessen bei der Gesetzgebung und das war gottsei Dank ein Fehler.
Nur hat unsere "Zunft" leider ein etwas gesetzten Altersdurchschnitt, der sich nur noch ungern mit dem Staat anlegt.
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In Deutschland herrst noch immer das Verursacherprinzip. Dieser ist verpflichtet alle andere zu informieren und bei Verunreinigung ist dieser auch regreßpflichtig.
Wenn das immer noch so ist, dann lasse dir mal von deinen Bienen die Belehrungen darüber quittieren, zu welchen Blüten sie dürfen und zu welchen nicht!Manne
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igendwie verstehe ich Dich nicht ganz richtig Manne.
Oder Du mich nicht.
Es verhält sich einfach. Das Land hat GVO-Versuchsfelder>
Ist also Verursacher von Dreckpollen.
Die Bienen sammeln diesen und der Imker kann den Pollen nicht verkaufen, weil seine Kunden nichts Giftiges wollen. Also haftet das Land für mindestens den Ertragsausfall.
Der Imker muß sich nur trauen und bequemen das Land zu verklagen oder besser im Vorfeld das dämliche Gesetz schnellmöglichst zu stoppen.
Das dürfen übrigens auch Imker tun, die nicht an einem GVO-Feld imkern. Denn es könnte jederzeit dazu kommen.
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