Hallo,
ich möchte anfang Mai einen Ableger machen. Muß ich diesen Ablegerkasten über 7 km entfernt vom alten Bienenvolk aufstellen, damit die Bienen nicht wieder zurückfliegen oder bleiben sie auch bei der Brut im Ablegerkasten, wenn ich ihn neben das ursprüngliche Bienenvolk stelle?
Gruß
Brigitte:Biene:
Ablegerstandort
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Die Ammenbienen bleiben bei der Brut, weil die eh' nichts anderes kennen. Soweit ich höre, genügen 3 km für die Entfernung. Es ist auch aus anderen Gründen vorteilhaft, einen separaten Ablegerstand zu haben, z.B. Gefahr der Räuberei wenn Völker schwach oder weisellos sind.
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Hallo Brigitte,
die Flugbienen, die die Umgebung und den Rückweg in den alten Stock kennen, werden voraussichtlich an den alten Standort zurückfliegen. Belässt man den Ableger in der Nähe des alten Stocks ist es daher auf jeden Fall zu empfehlen, z. B. bei einem Brutableger auch noch Bienen von anderen Waben mit dazu zu fegen, so dass letztlich die Anzahl der im Ableger verbleibenden Bienen ausreichend groß ist. Bringst Du den Ableger weg (3 km sollten übrigens schon reichen), genügen bei voraussichtlich warmer Witterung oft die Brutwaben mit den aufsitzenden Bienen.
Die Räuberei ist wirklich nicht zu unterschätzen: Mache das Flugloch des Ablegers grundsätzlich klein, z. B. mit einem Mäuseschutzkeil, damit die wenigen Wächterbienen die Chance haben das Flugloch zu verteidigen. Besondere Vorkehrungen solltest Du treffen, wenn Du den Ableger neben dem Altvolk stehen lässt: Es ist dann besser, den Ableger am ersten Tag einige Meter weit weg zu stellen, und erst am nächsten oder spätestens übernächsten Tag an seinen vorbestimmten Platz. So können sich die abgeflogenen alten Sammelbienen den Standort nicht merken und ihren Schwestern mitteilen, wo es schlecht verteidigtes Futter gibt.
Gruß,
Andreas -
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß
Brigitte -
Hallo Bienenfreunde,
wenn ich meine Ableger auf einen anderen Stand (min.3km entfernt) bringe, benötige ich denn da nicht ein aktuelles Gesundheitszeugnis der Bienen?
Die Ablegerbildung wollte ich aus diesem Grund eigendlich wie von Sa(b)iene beschrieben vornehmen (Umstellen auf kurze Distanz).Gruß Fabi
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Hallo Bienenfreunde,
wenn ich meine Ableger auf einen anderen Stand (min.3km entfernt) bringe, benötige ich denn da nicht ein aktuelles Gesundheitszeugnis der Bienen?
Die Ablegerbildung wollte ich aus diesem Grund eigendlich wie von Sa(b)iene beschrieben vornehmen (Umstellen auf kurze Distanz).
Nur, wenn es über die Kreisgrenze geht. Bienen innerhalb des Kreises umstellen, interessiert nicht wirklich (jedenfalls hier wird es so gehandhabt, woanders kann das anders sein...)
Und: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Bienen stellt man immer versteckt auf, damit Völkerdiebe sie nicht sichten können.......
Ableger, die auf kurze Distanz (also am gleichen Standort) umgestellt werden, entwickeln sich, aufgrund der fehlenden Flugbienen ,sehr viel langsamer, als Ableger, die aus dem alten Flugkreis verstellt werden.
Gerold -
Fabi: Ich habe nirgendwo was geschrieben von Ablegerbildung im Zusammenhang mit Umstellen auf kurze Distanz!
Bitte LESEN.
Da geht es nur um ganze Völker.
Ableger kannst du so nämlich nicht bilden, oder hast du eine neue Methode erfunden?
Wie Gerold schon schrieb, Ableger am gleichen Standort haben erstmal keine Flugbienis, weil die alle nach Hause geflogen sind... -
...Ich habe nirgendwo was geschrieben von Ablegerbildung im Zusammenhang mit Umstellen auf kurze Distanz!
Bitte LESEN....
Sorry Sabi(e)ne wenn ich das hier http://vs658.ims-firmen.de/imkerforum.de/showthread.php?t=12017&highlight=umsetzen+kurze+distanz missverstanden haben sollte mit dem Ableger.
Ich denke Ihr habt recht, wo kein Richter, da kein Kläger. Aber ob das mit dem "innerhalb des Kreises" so stimmt?
Soweit ich weiß zählt das Umstellen von Ort A zu Ort B bereits als Gesundheitszeugnis-Pflichtig. Letzten Endes bin ich doch der Schadenersatzpflichtige bei auftretender Faulbrut in meiner Ablegernähe, da ich kein Zeugnis habe, oder?
Ich frage einfach mal beim Amtstierarzt nach, ob es OK ist meine Ableger im Nachbarort aufzustellen.
Trotzdem danke.
Hat jemand noch ne Meinung? -
Zitat
Hat jemand noch ne Meinung?
Ja, ich. Du brauchst nicht fragen, innerhalb desselben Kreises kannst du umstellen wie du lustig bist, vorausgesetzt, du sitzt nicht in einem AFB-Sperrgebiet.
Gesundheitszeugnis ist definitiv nur nötig beim Überschreiten von Kreisgrenzen.
Das ist Fakt. Bundesweit.ZitatLetzten Endes bin ich doch der Schadenersatzpflichtige bei auftretender Faulbrut in meiner Ablegernähe, da ich kein Zeugnis habe, oder?
Nein. Bei Tierseuchen gibt es keinen Schadenersatzanspruch, außer jemand hat vorsätzlich einen Seuchenzug ausgelöst, und das dürfte äußerst schwierig zu beweisen sein, wenn du nicht grade ein totes Schwein mit Ohrnummer, was an Maul-und Klauenseuche eingegangen ist, in einen anderen Schweinebestand schmeißt...
AFB kann bei dir ausbrechen, und gleichzeitig bei allen anderen drumrum ebenfalls: wer ist dann "schuld"?
Also keine Haftpflicht, mach dir da keine Sorgen. -
Ableger kannst du so nämlich nicht bilden...
Doch, das geht z.B. in einer 12er Dadant hervorragend!
...überleg mal
Der
Drohn -
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Danke Euch für eure schnellen Antworten.
Vor allem Sabi(e)ne .
Du hast mich mit deinen Argumenten überzeugt und mit Sicherheit auch Recht. Ich will blos nichts falsch machen.Gruß aus der verregneten Lausitz
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Hallo !
Also bei uns mußt / sollst Du die Völker in jeder Gemarkung melden, also auch das umsetzen innerhalb von einzelnen Ortschaften innerhalb einer Gemeinde / Stadt.
Geht aber ganz unproblematisch, einfach beim Veterinäramt melden:
Ich habe meine Bienen in der Gemeinde A / Ortsteil C (2 Stände) und E sowie der Gemeinde B / Ortsteil F stehen. Zur Völkerführung findet eine Verstellung zwischen den einzelnen Bienenständen statt.
Wie soll denn das sonst für einen Imker praktikabel sein ?
Du hast auf der anderen Seite auch nur Menschen, immer erst mal überlegen: "Was müssen die für Ihre Arbeit Wissen ?" und "Wie kannst Du dennen die Arbeit so leicht wie möglich machen ?" (dann sind die nämlich auch entgegenkommend).
Glaubst Du die möchten jeden Stand von Dir ständig an- und abgemeldet bekommen ?
Nicht wirklich .....
Also kurz gemeldet und einen richtigen Ablegerstand aufgebaut.
Gruß
Bienen.Knecht -
Hallo,
ich bin bei der NRW Seuchenkasse in den Kreisen Borken und Kleve gemeldet.
Als ich alle Anderen Ableger benennen/melden wollte,bekam ich die Antwort,das ich nur
die Hauptstände angeben muß,nur die Gesamtvölkerzahl muß stimmen.
Gruß
Helmut -
Hallo,
außerdem gilt ein gesundheitszeugnis auch für Ableger, die aus einem Volk erstellt werden.
mfg jeffrey -
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