Hallo !
Habe auf einem Herbst-Markt am Wochenende einen Imker entdeckt der Honig verkauft !
Im eigenen Glas (sechseckig) !
Soweit OKAY !
Allerdings ohne Gewährverschluß .... in wie weit ist das erlaubt ? ... nach seinen Aussagen ist das nur bei Selbstbedienung notwendig ! Vor Ihm stehen auf den Tisch die Gläser ! ... ist das keine Selbstbedienung wenn der Kunde so direkt Zugriff hat ? Wie ist die Rechtslage ?
Auf dem schön gestalteten Etikett sind jede Menge netter Sprüche, aber keine Angaben zur Füllmenge. Es war Augenscheinlich das Sechseckglas mit TwistOff Deckel und 250g Füllmenge (Überschlagsmäßig bestimmt keine 375g). Fragen zur Füllmenge wurden nicht beantwortet !
Das einzig Gute an dem Stand war:
Der Preis !
Die Gläschen wurden für den guten Preis von 2,80 € verkauft und gingen auch
gut weg ....
... der Preis von 2,80 € für 250g (1kg = 11,20€) ginge zumindet für uns soweit in Ordung (auch bei den Mehrkosten für die Gläser) !
Wie ist es jetzt also mit Gewährverschluß und Etikettangaben ... wo steht geschrieben wie es laufen muß ... was haltet Ihr davon ?
Ich weiß garnicht warum ich mir Gedanken mache wie es alles richtig zu machen ist, wenn sich sonst kein Imker daran hält was geschrieben steht !
Gruß
Alexander der
Bienen Ihr Knecht
Gewährverschluß ? ... Etikettangaben !
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Hallo Binenknecht,
es gibt keine Pflicht, einen "Gewährsverschluss" anzubringen. Dort, wo Ware unbeaufsichtigt zum Verkauf steht, sollte erkennbar sein, das die Ware ungeöffnet ist.
Füllmenge ist Pflichtangabe.Gruß
Ralph -
Hallo !
Habe auf einem Herbst-Markt am Wochenende einen Imker entdeckt der Honig verkauft !
Im eigenen Glas (sechseckig) !
Soweit OKAY !
Allerdings ohne Gewährverschluß .... in wie weit ist das erlaubt ? ... nach seinen Aussagen ist das nur bei Selbstbedienung notwendig ! Vor Ihm stehen auf den Tisch die Gläser ! ... ist das keine Selbstbedienung wenn der Kunde so direkt Zugriff hat ? Wie ist die Rechtslage ?
Auf dem schön gestalteten Etikett sind jede Menge netter Sprüche, aber keine Angaben zur Füllmenge. Es war Augenscheinlich das Sechseckglas mit TwistOff Deckel und 250g Füllmenge (Überschlagsmäßig bestimmt keine 375g). Fragen zur Füllmenge wurden nicht beantwortet !
Das einzig Gute an dem Stand war:
Der Preis !
Die Gläschen wurden für den guten Preis von 2,80 € verkauft und gingen auch
gut weg ....
... der Preis von 2,80 € für 250g (1kg = 11,20€) ginge zumindet für uns soweit in Ordung (auch bei den Mehrkosten für die Gläser) !
Wie ist es jetzt also mit Gewährverschluß und Etikettangaben ... wo steht geschrieben wie es laufen muß ... was haltet Ihr davon ?
Ich weiß garnicht warum ich mir Gedanken mache wie es alles richtig zu machen ist, wenn sich sonst kein Imker daran hält was geschrieben steht !
Gruß
Alexander der
Bienen Ihr Knecht
Hm. Ich würde mal sagen, Gewährverschluss auf Sechseckglas wäre sogar nicht erlaubt.... Weil nur mit DIB-Glas zulässig..Du meinst wahrscheinlich ein Standard-Etikett mit Inhaltsangaben (Honig, Menge, MHD,..). Das darf meines Wissens nach allerdings wirklich nicht fehlen und spätestens bei ner Lebensmittelkontrolle hätte der Typ ein Problem.
Vielleicht setzt er ja auf die Wahrnehmung seiner Kunden im Sinne von "Kein Profi-Outfit = Garantie für Honig vom Hobby-Imker". So falsch das auch sein mag..
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Hallo,
letzte Woche habe ich an DIB-Gläsern eigene Etiketten des Imkers gesehen.
Das ist eigentlich auch nicht erlaubt, oder?
Wie streng wird das denn vom Imkerbund gehandhabt und was wäre denn der worst case? Alle erforderlichen Angaben waren jedenfalls aufgedruckt.
viele Grüsse
Gerhard -
Hallo,
letzte Woche habe ich an DIB-Gläsern eigene Etiketten des Imkers gesehen.
Das ist eigentlich auch nicht erlaubt, oder?
Wie streng wird das denn vom Imkerbund gehandhabt und was wäre denn der worst case? Alle erforderlichen Angaben waren jedenfalls aufgedruckt.
viele Grüsse
GerhardBeim Einheitsglas ist die Sache noch mal eindeutiger: Es ist ein geschütztes Warenzeichen, das nur in der Kombination aus Originalglas, DIB-Deckel/Einlage und Gewährverschluss mit vollständigen Angaben über Imker, MHD, und Sorte verkauft werden darf.
Ansonsten kann ein Imker unter anderem markenrechtlich belangt werden. Ohne diese korrekten Angaben ist der Honig nicht "verkehrsfähig".
Da davon ausgegangen wird, dass alle brav nur verkehrsfähigen Honig anbieten, ist meines Wissens ein Nebeneffekt, dass in Lagerräumen auch nur etikettierter Honig einer Zugriffsmöglichkeit seitens des z.B. Eichamtes oder dessen Beauftragter unterliegt. Sobald man damit aber auf dem Markt steht, kann bei Verstößen das volle Programm drohen. Und das ist auch gut so.
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... an DIB-Gläsern eigene Etiketten des Imkers ...
Das ist eigentlich auch nicht erlaubt, oder?Doch, geschützt ist nur die Einheit von Etikett, Glas, Deckel und Einlage. Es geht darum, daß keiner DIB-Honig nachmacht.
ZitatWie streng wird das denn vom Imkerbund gehandhabt und was wäre denn der worst case?
Der DIB klagt in so einem Fall unter Zuhilfenahme eines Anwaltes auf Kosten der DIB-Mitglieder eine fiktive Schadenssumme ein und versucht sich außergerichtlich zu einigen. Kommt es zu keiner Einigung zieht der DIB am Tage der Verhandlung die Klage zurück, weil er nicht riskieren kann, daß ein Urteil veröffentlicht wird, das die Rechtslage durch Verkündung öffentlich bekannt macht. Der Fall (Beklagter Fridolin Brandt) wurde hier bereits erwähnt. Den Mitgliedern des DIB sind die Kosten des Rechtsstreites auf Grundlage der Schadenforderung zur Last gefallen. Der Kläger hatte nichts zu zahlen.
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Beim Einheitsglas ist die Sache noch mal eindeutiger: Es ist ein geschütztes Warenzeichen,
Bis hierhin isses OK
Zitatdas nur in der Kombination aus Originalglas, DIB-Deckel/Einlage und Gewährverschluss mit vollständigen Angaben über Imker, MHD, und Sorte verkauft werden darf.
Das ist nicht ganz richtig. Nur dann gilt der Markenschutz. Es darf so nur unter den Lizenzbedingungen die allen DIB-Mitgliedern seine Nutzung erlauben verwendet werden. Ein DIB-Mitglied verletzt also bestenfalls die kostenlose Lizenz.
ZitatAnsonsten kann ein Imker unter anderem markenrechtlich belangt werden.
Dann gerade eben nicht, das ist ja das Dilemma, wenn nur die Gesamtheit geschützt ist. Unter Markenaspekten kann ich mit einem DIB-Glas also machen was ich lustig bin, solange ich es nicht mit Deckel/Einlage und Etikett benutze. Dann zwar auch, aber das gehört zum Thema Qualitätskontrolle.
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Bis hierhin isses OKDas ist nicht ganz richtig. Nur dann gilt der Markenschutz. Es darf so nur unter den Lizenzbedingungen die allen DIB-Mitgliedern seine Nutzung erlauben verwendet werden. Ein DIB-Mitglied verletzt also bestenfalls die kostenlose Lizenz.Dann gerade eben nicht, das ist ja das Dilemma, wenn nur die Gesamtheit geschützt ist. Unter Markenaspekten kann ich mit einem DIB-Glas also machen was ich lustig bin, solange ich es nicht mit Deckel/Einlage und Etikett benutze. Dann zwar auch, aber das gehört zum Thema Qualitätskontrolle.
Das wäre aber zumindest der formal mögliche Rahmen, vorausgesetzt, der Markeninhaber hat da keine widersprüchliche Interessenlagen unter einen Hut zu bringen.. -
Hallo !
Zunächsteinmal ein Hinweis bevor ich die vielen Antworten direkt beantworte:
Mit Gewährverschluß meinte ich nicht den Aufkleber vom Deutschen Imker Bund. Diese Art von Sicherung haben alle Honiggläser (mit Außnahme der in Kunstoffeingeschweißten Kleineren) im Lebensmitteleinzelhandel.
Diese Gewährverschlüsse sind auch bei den vielen kleineren Imkern mit eigenen Etikett in der einen oder anderen Form vorhanden.
Also:
Gewährverschluß = Allgemeine Sicherung des Glases vor unbefugtem Öffnen
Dies nur zur Klarstellung nähere Antworten gebe ich später ...
Gruß
bienenANDER oder ALEXknecht ... gewähr für Echtheit ! -
Hallo !
Okay, also es geht bei meiner Frage nicht darum ob ich DIB auf Neutralgläser oder eigene Etiketten auf DIB Gläser mit und/oder Einleger erlaubt ist oder auch nicht. Es geht in meiner Frage in keinster Weise irgendwie um den DIB ... (das schonmal um die Mods und Admins zu beruhigen).
Ist ein Honig gefülltes Glas im Verkauf in irgendweiner Weise gegen unbefugtes Öffnen zu sichern ?
Alle im Lebensmittel stehenden Honiggläser sind gesichert !
Wo steht das ich den Inhalt der Gläser sichern muß ?
Gruß
biAeLnEeXnAkNnDeEcRht -
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- Offizieller Beitrag
Hallo Zusammen,
warum soll es beim Honigglas anderst sein als bei anderen Gläsern im Lebensmittelbereich.
In aller Regel haben Gläser keinen Gewährstreifen. Siehe Senf-, Sauerkirschen-, Marmelade-, Gurken- usw. -Gläser. Dass im Bereich Honig doch vermehrt Gläser mit einem Deckelstreifen gesichert sind würde ich eher unter dem Begriff Nachahmung führen.
Gruß an alle Imekerinnen und Imker -
- Offizieller Beitrag
Hallo Eisvogel,
all die von dir angeführten Gläsern machen "Blobb" beim Aufdrehen. Somit weiß ich als Kunde, da hat vor mir noch keiner seine Finger reingesteckt.
Dies funktioniert beim Honig nicht so ohne weiteres. Ich glaube nicht, dass wenn ich den Honig mit max. 40° C abfülle, soviel Unterdruck entsteht, dass der Twist-off Deckel nach innen gezogen wird.
Somit dient der Gewährstreifen schlicht und einfach der Sicherheit des Kunden, das Glas nach dem Imker als erstes aufzumachen.
Gruß
Werner -
In aller Regel haben Gläser keinen Gewährstreifen. Siehe Senf-, Sauerkirschen-, Marmelade-, Gurken- usw. -Gläser.Die sind aber auch alle erhitzt/pasteurisiert und deshalb "plöppen" die Twist-Off Deckel beim Öffnen. Wenn Sie es nicht tun, wäre ich vorsichtig.
Beim Honig gibts kein plöppen, deshalb hat der Gewährstreifen bei Gläsern, die offen im Selbstbedienungsladen stehen, schon irgendwie Sinn. Bei Honig direkt vom Imker ist es mir eigentlich egal. Mein eigener Honig steht auch ohne Gewährstreifen im Keller
Gruß
Klaus -
Die Eingangsfrage ist recht einfach zu beantworten:
Der Verschlussstreifen oder wie immer man das über Glas und Deckel geklebte Teil nennt, dient einzig dem Zweck, bei Selbstbedienung dem Kunden zu garantieren, dass er ein ungeöffnetes Glas kauft. Derartige Sicherungen gegen unbefugtes Öffnen finden sich an fast allen Lebensmittelverpackungen. Beim Verkauf am Marktstand, ist diese Sicherung nicht erforderlich. Da hat der Verkäufer recht.
Anders verhält es sich mit den Angaben zur Füllmenge (und auch den eingangs nicht angesprochenen Angaben zum Abfüller, MHD, korrekter Angabe des Inhalts ("Deutscher Bienenhonig")) Beim Anbieten verkaufsfertig abgepackter Gebinde sind diese Angaben Pflicht.
Anders verhält es sich, wenn der Honig unmittelbar beim Verkauf abgefüllt wird oder an der Haustür verkauft wird. Da darf der Imker und andere "Urproduzenten" auf diese Angaben grundsätzlich verzichten. Ordentlich wiegen sollte man natürlich trotzdem. -
Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.