Jetzt ist es soweit!
Ein Französischer Imker welcher auch Pollen erntet muss sein Pollen mit dem Verweis "Enrhält auch GVO" verkaufen!
Seine Bienenvölker standen in einer entfernung von 700 Meter zu einem GVO-Maisfeld. Proben des gernteten Pollen wurden von einem Französischen und einem Deutschen Labor untersucht.
Das Ergebnis, ein GVO Anteil von 0,55 bis 1,0%.
Pollen gilt im gegensatz zu Honig als pflanzliches Erzeugnis und muss deshalb ab einem GVO-Anteil von 0,9% entsprechend gekennzeichnet werden.