Liebe Bienen- und Naturfreunde,
ist der Begriff "Imker" eigentlich geschützt? Darf ich mich als Anfänger gleich Imker nennen? Darf ich auf die Honigetiketten "Imker: Ludwig ..." schreiben?
Schöne Grüße
Ludwig30
Liebe Bienen- und Naturfreunde,
ist der Begriff "Imker" eigentlich geschützt? Darf ich mich als Anfänger gleich Imker nennen? Darf ich auf die Honigetiketten "Imker: Ludwig ..." schreiben?
Schöne Grüße
Ludwig30
Hallo Ludwisch dreisisch...
Willkommen als Imker!
Der
Drohn
P.S. Viel Spass hier
Guten Tag, Ludwig,
zuerst ein herzliches Willkommen!
Der, wo Bienen hat, ist Imker!
Wer Bienen und eine Schleuder hat, ist Inhaber einer Imkerei!
Viele Grüße
Peter
Hi Imker Ludwig,
Geschützt sind folgende Worte mit Imker:
seit ---------- Klassen ---------- Worte
29.06.2007 ---30 -- 04 --31 --44 -- BIO-IMKER-HONIG (es besteht noch eine Widerspruchsfrist bis zum 29.08.2007 )
30.04.1976 ---30 --- Deutscher Imker Honig
31.08.1968 --05 -- Imker Berndt30.12.198933 Der fidele Imker
15.12.1987 -- 30 -- Allos Imker Brot
11.05.2000 --30 -- 33 -- Der fidele Imker Das ganz besondere
25.10.2001 ---33 ----SCHWARZWALD *IMKER* Waldhonig-Schnäpsle Honig-Likör
Das Wort "Imker" ist mit Sicherheit nicht Schütztbar da es ein allgemeinbegriff ist.
also du kannst dich schon Imker Ludwig nennen.
Gruß
Pitju
Hallo !
Wie oben von Pitju dargestellt (ja, die Patentamtseite ist manches mal ganz interessant) ist Imker kein Warenzeichen oder Marke. Sonst könnte man sich die Begriffe „Bauer“ oder auch „Biene“ schützen lassen … und dann würde es irgendwann albern werden ….
Jemand der den Umgang mit Bienen von der Pike auf lernt ist kein Imker sondern: „Tierwirt – Schwerpunkt Bienenhaltung“ und wenn er sich in dem Handwerk weiter qualifiziert wird er kein Imkermeister sondern: „Tierwirtschaftsmeister – Schwerpunkt Bienenhaltung“.
Jeder der Bienen hält kann sich also einfach Imker nennen !
Hi Imker Ludwig,
Geschützt sind folgende Worte mit Imker:
seit ---------- Klassen ---------- Worte
Ist ja interessant! Was bedeutet aber der Begriff Klassen und die dabei verwendeten Zahlen?
Gruß
Werner
Hallo Werner,
die Klassen sind die einzelnen Bereichs- Gruppen. was die Marke abdeckt
zb.
Klasse 5
Pharmazeutische und veterinärmedizi­nische Erzeugnisse;
Hygienepräparate für medizinische Zwecke;
diätetische Erzeugnisse für medizini-sche Zwecke, Babykost;
Pflaster, Verbandmaterial;
Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke;
Desinfektionsmittel;
Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren;
Fungizide, Herbizide.
eine Markenanmeldung kostet "nur" 300 Euro 3 Klasse inklusiv und dauert ca. 6-9 Monate
aber dann hast du deinen eigenen Markennamen. Aber nur in den Klassen die du angemeldet hast, langt aber auch Meistens.
Die Marke ist ab dem Eingangstag Gültig.
ein Link zum Deutschen Patentamt.
http://www.dpma.de/
Anmeldeformular einfach ausfüllen! nur die erste Seite ausfüllen, der Rest füllt sich selber aus!
http://www.dpma.de/formulare/w7005.dot
zur Klassen http://www.dpma.de/formulare/w7733.doc
Nachsehen ob der Name oder Marke schon vergeben ist
https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html einfach bei "Zeichen-/Markentext" eintragen und suchen ...
einen Anwalt ist nicht nötig.
Gruß
Pitju
rechtliche Frage:
es gibt ein eingetragenes Warenzeichen das noch nicht benutzt wird, z.B.
"Honighof", darf dieses Wort in einem anderen Warenzeichen erscheinen, z.B. der schwarzwälder Honighof"??
Der
Drohn
etwas frustriert
Hi Drohn,
"Honighof" ist nur als "Wort Bild" Marke eingetragen, also nur in den Verbindungen "Bild + Wort" (dieser Schriftzug "Honighof" mit dieser Schriftart und weise).
"schwarzwälder Honighof" ist nicht Registriert und da "schwarzwälder" davorsteht gibt es keine Überschneidung.
Die Betonung ist ja auf "schwarzwälder" und nicht "Honighof"
Gruß
Pitju
Hi Drohn,
es könnte in einem anderem Warenzeichen erscheinen aber das ist Auslegungsache und könnte ärger geben.
Die Rechtsschutzversicherung greift nicht bei Patent und Markenrechts fällen.
Gruß
Pitju
Hallo,
ich habe mal auf den Seiten der Deutschen Patentamtes bei den Warenzeichen ein bischen herumgesucht.
Mit dem Suchbegriff "Honig" taucht dieser Begriff in mehreren Varianten auf: In Zusammenhang mit Bildern aber auch als Einzelbegriff (allerdings in der Gruppe Nudeln?).
Meine Frage an die Rechtssicheren: Darf ich nun die Bezeichnung Honig verwenden oder muss ich mit einem Abmahnverfahren rechnen?
Gruß
Werner
Hi,
Hauptwörter wie, Honig, Bienen, usw. sind nicht schüttbar, sonst könnte ja niemand Imker oder Bienen Honig Schreiben.
Was Geschützt wird sind begriffe und Logos die für die Fa. oder das Produkt wichtig sind.
Also der Drohn könnte "Schwarzwälder Honighof" für sich Registrieren lassen und es könnte kein anderer diesen "begriff" für sich nehmen.
mit den Klassen Klasse 31 da es ein Produkt der Land-, garten- und
enthalten; lebende Tiere; frisches Obst und Gemüse; forstwirtschaftliche ist.
Weitere Klassen Klasse 30 Honig, Melassesirup; Ergänzend mit Honig, Blütenhonig, Waldhonig, usw. was auch mit Honig zu tuchen hat.
und Klasse 35 die Vermarktung
Gruß
Pitju
Uff...vielen Dank!!
Der
Drohn
Hallo Zusammen,
versucht doch mal "Kinderhonig"...
Da bekommt man sicherlich einen netten Brief von einer Schokoladenfirma.
Soviel zu "allgemein üblichen" Begriffen.
Jetzt weiß ich, warum man manchmal denglische Wörter nimmt.
Viele Grüße
Lothar