Hallo zusammen,
ich hbae heute gehört, dass die Behandlung mit 85 % iger Ameisensäure verboten sei, stimmt das???
Ich würde das gerne mit dem Liebig-Dispenser machen.
Danke und schöne Grüße!
Markus
Hallo zusammen,
ich hbae heute gehört, dass die Behandlung mit 85 % iger Ameisensäure verboten sei, stimmt das???
Ich würde das gerne mit dem Liebig-Dispenser machen.
Danke und schöne Grüße!
Markus
Alles anzeigenHallo zusammen,
ich hbae heute gehört, dass die Behandlung mit 85 % iger Ameisensäure verboten sei, stimmt das???
Ich würde das gerne mit dem Liebig-Dispenser machen.
Danke und schöne Grüße!
Markus
85 % As ist nicht verboten und sogar beim Liebig - Dispenser vonnöten!
85 % As ist nicht verboten und sogar beim Liebig - Dispenser vonnöten!
Hallo FX, woher hast du diese Weisheit?
Gruß
Ralph
85 % As ist nicht verboten und sogar beim Liebig - Dispenser vonnöten!
Das ist falsch!! 85% AS ist nicht erlaubt.
Es ist nur 60% AS erlaubt.
http://www.imkerverein-bremen-blumenthal.de/Varroa_Bekaempfungskonzept.pdf
Zitat*Zur Anwendung zugelassen ist ausschließlich 60%ige Ameisensäure (DAC-Qualität)
*85%ige Ameisensäure ist bislang in Deutschland zur Varroabekämpfung amtlich nicht zugelassen, weist aber in der imkerlichen Praxis gute Behandlungserfolge auf. 85%ige AS niemals bei der Schwammtuchmethode anwenden (Königinnenverlust)
Wieder eine Anfängerfrage:
Wenn die 85% verboten ist, wieso wird die Anwendung damit so detailiert in den Broschüren, die z.zt. den Imkerfachzeitschriften beiliegen beschrieben ??
Wieder eine Anfängerfrage:
Wenn die 85% verboten ist, wieso wird die Anwendung damit so detailiert in den Broschüren, die z.zt. den Imkerfachzeitschriften beiliegen beschrieben ??
Wahrscheinlich aus dem gleichen Grund, warum OS auch verdampft wird. Weil keiner was dagegen macht, obwohl es illegal ist ?!
Aber wir wollen ja auch nicht päpstlicher als der Papst sein. Ich denke, darüber kann man getrost hinwegsehen.
Eine Zulassung hat nur und ausschließlich 60%ige AS "ad us. vet.", technische (billigere) ist also eh außen vor.
Ja, und der Liebig Dispenser ist auch verboten.
Erlaubt sind nur der Nassenheider und die Krämerplatte.
Der
Drohn
Die Anwendung von 60% Ameisensäure ad. us. vet. ist nur in Vakuumverdunstern (Nassenheider oder baugleiche Verdunster) zugelassen.
So lange niemand was gegen die Anwendung von nicht zugelassenen Arzeimittel untwernimmt passiert gar nichts!
Sollte sich aber jemand drum kümmern, dann passiert etwas das was mit Api Live Var passiert ist!
Es fällt praktisch, wenn der Staaatsanwalt sich richtig darum kümmert, unter das Betäubungsmittel gesetz!
Was für ApiLiveVar eigentlich nicht zu verstehen ist! Aber das ist ein anderes Thema!
Hallo zusammen,
ich hatte einen Anfrage an das Bieneninstitut Hohen Neuendorf gestellt, welche Produkte denn jetzt zugelassen sind, weil ich die neue Broschüre
"Varroa unter Kontrolle " nicht eindeutig finden.
Hier die Anwort als Kopie die ich per Mail am Freitag erhalten habe.
....
der Stand der Zulassung ist bei Ameisensäure und ihren Anwendungen unter "Hinweise" eindeutig angegeben. Bei den Thymolpräparaten, Milchsäure, Oxalsäure und Perizin ist die entsprechende Angabe in "Womit?" gerutscht.
Dass nicht nur zugelassene Verfahren aufgeführt sind, hat seinen Grund: Ameisensäure ist in Form der Illertisser Milbenplatte bereits seit Anfang der 80er Jahren als Varroazid zugelassen. Jedoch hat sich die Anwendungsform nicht bewährt, was die Suche nach anderen Verfahren erforderlich machte. Aufgrund ihrer Erfolge, die in einer Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen aufgezeigt werden konnten, haben sich die Schwammtuchmethode, der Nassenheider Verdunster und die Medizinflasche sehr schnell durchgesetzt. Das offizielle Zulassungsverfahren erstreckte sich dann allerdings bis zum Jahr 2000 und gilt nur für den Nassenheider Verdunster. Da sich die nicht mit der Zulassung bedachten Verfahren schwer wieder verbieten lassen, sind sie, soweit umfassend geprüft, mit aufgeführt. Der Imker, der sie anwendet soll sie wenigstens richtig anwenden. Beachten Sie bitte die Reihenfolge in der Broschüre, die als Rangfolge zu verstehen ist: An erster Stelle stehen die Maßnahmen zur Völkerführung. Bei den sich anschließenden medikamentösen Maßnahmen sind zunächst jene aufgeführt, die sowohl zugelassen als auch empfehlenswert sind. Die anderen Verfahren folgen, soweit sie aufgrund entsprechender wissenschaftlicher Untersuchungen ausreichend geprüft wurden. Bezüglich Oxalsäurelösung ist in der Standardzulassung die Zusammensetzung klar geregelt. Bei den aufgeführten Präparaten handelt es sich um jene derzeit auf dem Markt befindlichen, die der Standardzulassung zweifelsfrei entsprechen.
Eine Duldungspflicht für nicht nicht zugelassene Anwendungen gibt es nicht. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an den für Ihr Gebiet zuständigen Fachberater bzw. das zuständige Bieneninstitut ...
Die Antwort finde ich immer noch nicht befriedigend.
Grüße
Dr. Harper
Danke Eric,
es ist wirklich die Illtertisser
Habe da was heute Morgen im Schlaf verwechselt, die Krämer wäre aber auch zulassungsfähig, wenn es sie noch geben würde.:-(
Der
Drohn
P.S.: helfen würde, wenn sich alle Imker als BTMG Schuldige anzeigen würden, dann hätten die Staatsanwälte mal was zutun