Diese Email habe ich von einem befreundeten Imker erhalten:
ZitatAlles anzeigenhallo zusammen,
das Ordnungsamt in Düsseldorf scheint verstärkt Imker zu besuchen. Ich kenne die häuslichen Verhältnisse des Imkers nicht, deshalb diese Nachricht ohne meine Bewertung. Ich habe aus dem gerade geführten Telefongespräch folgendes erfahren;
Das Ordnungsamt hat sich die Küche des Imkers angeschaut, Waschmaschine und Trockner war dort vorhanden, der Hund hatte Zugang zu allen Räumen des Hauses, vielleicht waren auch noch einige Spinnengewebe an den Wänden zu sehen.
Das Urteil: in diesem Raum darf ab sofort nicht mehr geschleudert werden.Der Honiglagerraum im Keller wurde besichtigt, der Honig war in Gläser abgefüllt, einige Spinnenwebe waren auch im Keller vorhanden, so die Aussage des Imkers. Die Honigkübel wurden den Herren vom Ordnungsamt nicht gezeigt!!
Das Urteil: der Honig in den Gläsern darf nicht verkauft werden, nur noch an die Bienen verfüttert werden.Es wurde ein Bußgeldbescheid in Höhe von 35 Euro verhängt, falls dagegen Einspruch erhoben wird, wollten die Herren den Honig im Keller sofort beschlagnahmen.
Da der Imker auch verstärkt Honig in Läden verkauft, wurde empfohlen, er solle ein Gewerbe anmelden.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Schmelz
Imkerverband Rheinland e.V.
Habt ihr auch ähnliche Erfahrungen mit den örtlichen Ordnungsämtern gemacht und wisst ihr, ob sich die Kontrollen vermehrt haben?
Beste Grüße
Bienenhans