Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Honigverkauf
Werner Egger
07.01.2002, 17:47
Sehr geehrte Stammtischler,
wer kann mir Informationen hinsichtlich des Verkaufs von Honig über den Handel geben:
- Qualitätsüberprüfung
- steuerlich
- Kennzeichnung
usw.
mfg
Werner Egger
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Werner Egger am 2002-01-07 19:42 ]</font>
Werner Egger
07.01.2002, 17:47
Sehr geehrte Stammtischler,
wer kann mir Informationen hinsichtlich des Verkaufs von Honig über den Handel geben:
- Qualitätsüberprüfung
- steuerlich
- Kennzeichnung
usw.
mfg
Werner Egger
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Hanspeter Itschner
07.01.2002, 20:19
Qualitaetssicherung von Honig ist ein beinahe unerschöpfliches, aber zugleich ein sehr interessantes, Thema an dem kein Imker in Zukunft vorbei kommt. Ich wage hier den bescheidenen Anfang zu machen.
Bei der Qualitätsprüfung des D.I.B wird folgendes untersucht:
Wassergehalt, Invertase_Aktivität, elektrische Leitfähigkeit, Prolin_Gehalt, Sauberkeit, Konsistenz, Geruch, Geschmack, Pollen und Zuckerspektrum, Varroazid-Rückstände.
Der Wassergehalt darf nach D.I.B.18% ( nach Lebensmittelgesetz = 21%) nicht überschreiten. Ausnahme: Heidehonig D:I.B. 21,4% (LG 23%). Honig mit einem hohen Wassergehalt gärt.
Das Honigenzym Invertase ist besonders empfindlich für Hitze- und Lagerungsschäden. Es dient als Indikator für Frische.
Die Elektrische Leitfähigkeit ist ein gutes Kriterium für den botanischen Ursprung von Honig. Diese Messung ist abhängig vom Mineralstoff- und Säuregehalt des Honigs; je höher sie sind, desto höher ist die entsprechende Leitfähigkeit und es besteht eine lineare Beziehung zwischen diesen Messgrössen. Man kann anhand diesen Werten die Honigtau- und Blütenhonig voneinander unterscheiden und dient ebenso Charakterisierung von Sortenhonigen.
Die Haupt-Aminosäure des Honigs heisst Prolin. Anhand dem Prolingehalt kann man die Reife von Honig und teilweise eine Zuckerfälschung feststellen.
Honigsiebe müssen eine Maschenweite von mindestens 0,2 mm aufweisen.
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Hanspeter Itschner am 2002-01-07 20:21 ]</font>
Hanspeter Itschner
07.01.2002, 20:19
Qualitaetssicherung von Honig ist ein beinahe unerschöpfliches, aber zugleich ein sehr interessantes, Thema an dem kein Imker in Zukunft vorbei kommt. Ich wage hier den bescheidenen Anfang zu machen.
Bei der Qualitätsprüfung des D.I.B wird folgendes untersucht:
Wassergehalt, Invertase_Aktivität, elektrische Leitfähigkeit, Prolin_Gehalt, Sauberkeit, Konsistenz, Geruch, Geschmack, Pollen und Zuckerspektrum, Varroazid-Rückstände.
Der Wassergehalt darf nach D.I.B.18% ( nach Lebensmittelgesetz = 21%) nicht überschreiten. Ausnahme: Heidehonig D:I.B. 21,4% (LG 23%). Honig mit einem hohen Wassergehalt gärt.
Das Honigenzym Invertase ist besonders empfindlich für Hitze- und Lagerungsschäden. Es dient als Indikator für Frische.
Die Elektrische Leitfähigkeit ist ein gutes Kriterium für den botanischen Ursprung von Honig. Diese Messung ist abhängig vom Mineralstoff- und Säuregehalt des Honigs; je höher sie sind, desto höher ist die entsprechende Leitfähigkeit und es besteht eine lineare Beziehung zwischen diesen Messgrössen. Man kann anhand diesen Werten die Honigtau- und Blütenhonig voneinander unterscheiden und dient ebenso Charakterisierung von Sortenhonigen.
Die Haupt-Aminosäure des Honigs heisst Prolin. Anhand dem Prolingehalt kann man die Reife von Honig und teilweise eine Zuckerfälschung feststellen.
Honigsiebe müssen eine Maschenweite von mindestens 0,2 mm aufweisen.
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Hanspeter Itschner
07.01.2002, 20:48
Einige Qualitaetsfaktoren sind:
darf keine Lebenmittelbestandteile, einschliesslich Zusätze, oder andere Substanzen enthalten.
darf keine unerwünschten Stoffe, Geruch, Aroma oder Färbung aufweisen.
darf nicht im Stadium der Gärung sein oder schäumen.
darf nicht in einem Ausmass erhitzt oder verarbeitet werden, dass seine wesentliche Zusammensetzung verändert und/oder seine Qualität beeinträchigt wird.
darf keine chemische oder biochemische Behandlung benutzt werden, um die Kristallisation von Honig zu beeinflussen.
darf nicht mehr als 21% Wassergehalt haben
darf keine Schwermetalle in Mengen enthalten, die die menschliche Gesundheit gefährden.
darf keine unerwünschten organischen oder anorganischen Bestandteile, wie Insekten, Teile von Insekten, Brut oder Sandkörner enthalten.
darf keine Mikroorganismen und/oder Parasiten enthalten, die die menschliche Gesundheit gefährden;
darf keine Substanzen, die von Mikroorganismen und Pflanzen stammen enthalten, die die menschliche Gesundheit gefährden.
Die Kennzeichnung des Honigs:
Produkte, die der Norm entsprechen, werden als „Honig" bezeichnet, falls gesetzlich zutreffend darf die Bezeichnung des Lebensmittels durch den Begriff „Blüten" oder „Nektar" oder„Honigtau" ergänzt werden.
Der Honig darf mit dem Namen der geographischen oder topographischen Region bezeichnet werden, wenn der Honig ausschliesslich innerhalb des in der Bezeichnung aufgeführten Gebietes hergestellt wurde.
Der Honig darf entsprechend (seiner) Blüten- oder Pflanzenherkunft bezeichnet werden, wenn er ganz oder hauptsächlich diesen speziellen Ursprung hat, und die organoleptischen, physikochemischen und mikroskopischen Eigenschaften des entsprechenden Ursprungs besitzt.
Hanspeter Itschner
07.01.2002, 20:48
Einige Qualitaetsfaktoren sind:
darf keine Lebenmittelbestandteile, einschliesslich Zusätze, oder andere Substanzen enthalten.
darf keine unerwünschten Stoffe, Geruch, Aroma oder Färbung aufweisen.
darf nicht im Stadium der Gärung sein oder schäumen.
darf nicht in einem Ausmass erhitzt oder verarbeitet werden, dass seine wesentliche Zusammensetzung verändert und/oder seine Qualität beeinträchigt wird.
darf keine chemische oder biochemische Behandlung benutzt werden, um die Kristallisation von Honig zu beeinflussen.
darf nicht mehr als 21% Wassergehalt haben
darf keine Schwermetalle in Mengen enthalten, die die menschliche Gesundheit gefährden.
darf keine unerwünschten organischen oder anorganischen Bestandteile, wie Insekten, Teile von Insekten, Brut oder Sandkörner enthalten.
darf keine Mikroorganismen und/oder Parasiten enthalten, die die menschliche Gesundheit gefährden;
darf keine Substanzen, die von Mikroorganismen und Pflanzen stammen enthalten, die die menschliche Gesundheit gefährden.
Die Kennzeichnung des Honigs:
Produkte, die der Norm entsprechen, werden als „Honig" bezeichnet, falls gesetzlich zutreffend darf die Bezeichnung des Lebensmittels durch den Begriff „Blüten" oder „Nektar" oder„Honigtau" ergänzt werden.
Der Honig darf mit dem Namen der geographischen oder topographischen Region bezeichnet werden, wenn der Honig ausschliesslich innerhalb des in der Bezeichnung aufgeführten Gebietes hergestellt wurde.
Der Honig darf entsprechend (seiner) Blüten- oder Pflanzenherkunft bezeichnet werden, wenn er ganz oder hauptsächlich diesen speziellen Ursprung hat, und die organoleptischen, physikochemischen und mikroskopischen Eigenschaften des entsprechenden Ursprungs besitzt.
Marc-W. Kohfink
08.01.2002, 15:44
Lieber Kollege Egger,
"den" Handel über den man Honig verkaufen kann, gibt es nicht. Beim filialisiertem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) ist die Voraussetzung in ein Regalen zu kommen, die sogenannte "Listung". Bei einem Grundnahrungsmittel wie Honig heißt das in der Regel, dass ein anderer Honig aus der Listung genommen werden muss. Um dies zu erreichen, muss Dein Honig einen Wettbewerbsvorteil haben. Hierzulande, wo die Kunden besonders auf den Preis achten, heißt das vor allem, billiger zu sein. Bei allen anderen Argumenten muss der Verbraucher dazu gebracht werden, nach Deinem Honig zu greifen und nicht nach der Marke, die er bisher auf dem Frühstückstisch stehen hatte. Das geht nur durch entsprechenden Werbedruck. Ein Beispiel: Ein Honigprodukt wie "Honig mit Propolis" gibt es bisher im LEH nicht. Wellness ist aber bei den Verbrauchern gefragt. Angenommen Rewe, AVA, Metro oder ein anderer großer Lebensmittelhändler würde sich für Dein Produkt interessieren, müsstest Du als Hersteller die entsprechende Nachfrage stimulieren. Würde sich dann zeigen, dass Dein Produkt in Testmärkten läuft, hättest Du Chancen, gelistet zu werden. Produkte die sich nicht verkaufen, fliegen aus der Listung. Generell gilt beim LEH: Der Preisdruck ist enorm. Sinnvoll verkauft werden kann nur über die Menge.
Etwas einfacher ist das Beliefern der Einzelhandelsbetriebe des Handwerks (Metzger, Bäcker) und des Feinkosthandels. Weil diese Geschäfte oft (noch) vom Inhaber geführt werden, lohnt es sich, diese anzusprechen. Dann kommt alles auf die weiteren Gespräche an. In der Regel würde ich empfehlen dem kleineren Händler/Handwerker bei einem Produkt, das die Kunden gelegentlich zusätzlich mitnehmen, eine Marge von 30% zu erlauben. Du verkauftst Deinen ihm Deinen Honig 15 Prozent billiger und er ihn für 15 Prozent mehr als in Deinem Direktverkauf. Es gilt wie oben: Was sich nicht verkauft, fliegt raus. Du musst sicher stellen, dass Du genug Honig auf Lager hast, denn die Kunden erwarten, dass sie Deinen z.B. Sonnenblumenhonig immer bei ihrem Bäcker bekommen. Für die Werbung hast auch Du in der Regel zu sorgen: Plakate im Schaufenster und kleine Aufsteller im Regal. Dein Geschäftskunde ist Profi und erwartet das auch von Dir. Selbstgemalte Plakate gehen nicht. Die müssen schon von der Werbeagentur/aus der Druckerei kommen.
Damit sich das alles lohnt, solltest Du Dich nicht auf einen Händler beschränken, sondern Dir ein Händlernetz aufbauen.
Für die Qualität bist immer Du verantwortlich. Du musst nachweisen können, dass Dein Produkt die von den Kollegen bereits genannten Bestimmungen erfüllt.
Zur Steuer: Umsatzsteuer wird erst bei Umsätzen über 32.000 Mark (Euro-Betrag kenne ich noch nicht) fällig.
Viel Erfolg
Marc-Wilhelm Kohfink
Marc-W. Kohfink
08.01.2002, 15:44
Lieber Kollege Egger,
"den" Handel über den man Honig verkaufen kann, gibt es nicht. Beim filialisiertem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) ist die Voraussetzung in ein Regalen zu kommen, die sogenannte "Listung". Bei einem Grundnahrungsmittel wie Honig heißt das in der Regel, dass ein anderer Honig aus der Listung genommen werden muss. Um dies zu erreichen, muss Dein Honig einen Wettbewerbsvorteil haben. Hierzulande, wo die Kunden besonders auf den Preis achten, heißt das vor allem, billiger zu sein. Bei allen anderen Argumenten muss der Verbraucher dazu gebracht werden, nach Deinem Honig zu greifen und nicht nach der Marke, die er bisher auf dem Frühstückstisch stehen hatte. Das geht nur durch entsprechenden Werbedruck. Ein Beispiel: Ein Honigprodukt wie "Honig mit Propolis" gibt es bisher im LEH nicht. Wellness ist aber bei den Verbrauchern gefragt. Angenommen Rewe, AVA, Metro oder ein anderer großer Lebensmittelhändler würde sich für Dein Produkt interessieren, müsstest Du als Hersteller die entsprechende Nachfrage stimulieren. Würde sich dann zeigen, dass Dein Produkt in Testmärkten läuft, hättest Du Chancen, gelistet zu werden. Produkte die sich nicht verkaufen, fliegen aus der Listung. Generell gilt beim LEH: Der Preisdruck ist enorm. Sinnvoll verkauft werden kann nur über die Menge.
Etwas einfacher ist das Beliefern der Einzelhandelsbetriebe des Handwerks (Metzger, Bäcker) und des Feinkosthandels. Weil diese Geschäfte oft (noch) vom Inhaber geführt werden, lohnt es sich, diese anzusprechen. Dann kommt alles auf die weiteren Gespräche an. In der Regel würde ich empfehlen dem kleineren Händler/Handwerker bei einem Produkt, das die Kunden gelegentlich zusätzlich mitnehmen, eine Marge von 30% zu erlauben. Du verkauftst Deinen ihm Deinen Honig 15 Prozent billiger und er ihn für 15 Prozent mehr als in Deinem Direktverkauf. Es gilt wie oben: Was sich nicht verkauft, fliegt raus. Du musst sicher stellen, dass Du genug Honig auf Lager hast, denn die Kunden erwarten, dass sie Deinen z.B. Sonnenblumenhonig immer bei ihrem Bäcker bekommen. Für die Werbung hast auch Du in der Regel zu sorgen: Plakate im Schaufenster und kleine Aufsteller im Regal. Dein Geschäftskunde ist Profi und erwartet das auch von Dir. Selbstgemalte Plakate gehen nicht. Die müssen schon von der Werbeagentur/aus der Druckerei kommen.
Damit sich das alles lohnt, solltest Du Dich nicht auf einen Händler beschränken, sondern Dir ein Händlernetz aufbauen.
Für die Qualität bist immer Du verantwortlich. Du musst nachweisen können, dass Dein Produkt die von den Kollegen bereits genannten Bestimmungen erfüllt.
Zur Steuer: Umsatzsteuer wird erst bei Umsätzen über 32.000 Mark (Euro-Betrag kenne ich noch nicht) fällig.
Viel Erfolg
Marc-Wilhelm Kohfink
Morgenstern
09.01.2002, 23:09
Werner Egger schrieb am 2002-01-07 17:47 :
Sehr geehrte Stammtischler,
wer kann mir Informationen hinsichtlich des Verkaufs von Honig über den Handel geben:
Hanspeter Itschner hat sich sehr viel Mühe gemacht und die Bedingungen für guten Honig aufgeschrieben.
Ich mach es mir einfacher und empfehle Dir einen "Honiglehrgang" vom DIB welcher in der Nähe Deines Wohnortes durchgeführt wird zu besuchen. Dies werden von den Landesverbänden organisiert. Dein Vereinsvorsitzender kennt die Termine.
Zum Abschluß diese Lehrganges bekommst Du auch ein "Zertifikat"
Morgenstern
09.01.2002, 23:09
Werner Egger schrieb am 2002-01-07 17:47 :
Sehr geehrte Stammtischler,
wer kann mir Informationen hinsichtlich des Verkaufs von Honig über den Handel geben:
Hanspeter Itschner hat sich sehr viel Mühe gemacht und die Bedingungen für guten Honig aufgeschrieben.
Ich mach es mir einfacher und empfehle Dir einen "Honiglehrgang" vom DIB welcher in der Nähe Deines Wohnortes durchgeführt wird zu besuchen. Dies werden von den Landesverbänden organisiert. Dein Vereinsvorsitzender kennt die Termine.
Zum Abschluß diese Lehrganges bekommst Du auch ein "Zertifikat"
Bäuerlein Klaus
01.03.2002, 09:23
Hallo Werner!
Mit einem "normalen" Honigkurs ist Dir nicht geholfen. Ich empfehle Dir entsprechende Marketingseminare zu besuchen, damit Du Dein Produkt kennen lernst. Bezüglich der Qualität haftest Du nach den gültigen Gesetzen. In Bezug auf die entstehende Produkthaftung rate ich eine Versicheurung abzuschließen. Wenn Du "Erwerbsimker" bist und Beiträge an die Berufsgenossenschaft bezahlst (oder auch beitragsfrei dabei bist), so kannst Du bei einigen Versicherungsgesellschaften eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht abschließen (incl. Produkthaftung). Die Verbandszugehörigkeit ist dann nicht unbedingt erforderlich. Über die Qualität entscheidet ganz merklich "Deine Betriebsweise" und "Dein Wissensstand". Wenn Du Dir aufgrund der erreichten Verkaufzahlen die gestellten Fragen stellst, dann benötigst Du Profihilfe. Diese findest Du meist nicht im örtlichen Verein und auch nicht beim "lokalen" Fachberater, weil hier alles als "Hobby" läuft. Nur gutes Wissen schützt Dich vor einem Einbruch und Fehlinvestitionen. Steuerlich ist Deine Gesamtsituation entscheident. Hier bekommt man beim örtlichen Finanzamz Auskunft, ist dann aber "bekannt" und kommt vielleicht nicht mehr aus. Also auch hier Profihilfe. Ich meine vor zwei Jahren hat es bei dem "Erwerbs- und Berufsimkern" entsprechende Steuerseminare gegeben. Nachfragen über derartige Planungen! Bei den Hobbyimkern besteht schon gar nicht das Interesse nach solchen Themen. Leider! Zur Kennzeichnung ist auf den Hinweis von Herrn Sprügin hier im Forum hinzuweisen. Die neuen EU-Richtlinien werden sicher erst in 1-2 Jahren durch D.I.B. und andere Verbände umgesetzt. Grundsätzlich gilt aber: Alles was drauf steht hat auch drin zu sein. Hier kann ich nur raten den Honig regelmäßig untersuchen zu lassen und nur die Minimalerfordernisse auf Edikett zu bringen. Beim D.I.B. kann die derzeitige Deutsche Honigverordnung angefordert werden. Mein TIP: Besuche einen Profi in Deiner Nähe und achte dann auch immer während des "Betriebes" wer seine Bienen in der Nähe hat und "wie behandelt". Da soll es z.B. Imker gegeben haben, welche Sulfathiazol im Honig hatten, weil die Bienen einen anderen Stand ausgeräubert haben.
_________________
Herzliche Grüße aus Abenberg
von Klaus Bäuerlein
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Bäuerlein Klaus am 2002-03-01 09:29 ]</font>
Liebe Imkerfreunde,
eine interessante und hoffentlich hoffnungsvolle Information können wir auf der Startseite von T-Online zum Honig lesen:
http://www.t-online.de/
Gruß!
Baudach
Thomas Hädrich
20.06.2003, 10:23
Lieber Lothar,
ich wusste nicht dass Du Deinen Honig nicht verkaufst.
Denn sonst machst Du Dich strafbar, sobald in Deutschland etwas abgefüllt und verkauft wird, ist eine geeichte Waage notwendig!
Hallo Margret, obiges schriebst Du am 19.6.03.
Muß nicht nur garantiert sein, daß die angegebene Menge auch mindestens drin ist? Mehrmengen also straffrei sind? Und wie ich die angegebene Menge einhalte, müßte auch mei' Sach' sein.
Liege ich da falsch?
Thomas
Hallo Thomas,
leider, leider liegst Du da falsch. :oops:
???
Hört sich im ersten Moment blöd an, is aber so.
Weil:
Du könntest theoretisch z.B. in jedes 500gr Glas 510 gr einfüllen und zum Pfundpreis verkaufen und würdest dadurch einen Wettbewerbsvorteil erzielen. Ein Mitbewerber, der das mitkriegt, könnte dich wegen dieser Sache vor den Kadi zerren, und würde wahrscheinlich gewinnen.
PS:
Ich bin vor fast 10 Jahren mal bei einer Stichprobe durch den D.I.B. abgemahnt worden, weil ich 506 Gramm drin hatte.
Es hat damals keinerlei Strafe o.ä. gekostet, ich wurde aber eindringlich hingewiesen.
Ulrich Mindrup
20.06.2003, 11:30
Du könntest theoretisch z.B. in jedes 500gr Glas 510 gr einfüllen und zum Pfundpreis verkaufen und würdest dadurch einen Wettbewerbsvorteil erzielen. Ein Mitbewerber, der das mitkriegt, könnte dich wegen dieser Sache vor den Kadi zerren, und würde wahrscheinlich gewinnen.
Hallo Michael,
das wäre dann aber nicht "strafbar" im Sinne von Eichrecht. Ich kenne mich zwar auf dem Gebiet nicht sonderlich aus, aber eventuell hätte ein Mitbewerber in der Tat theoretisch die Möglichkeit, Dich abzumahnen. Dies setzte aber wohl voraus, daß Du deutlich erkennbar mehr verkaufst oder mit der "Bonusmenge" wirbst. Bei einer Überfüllung von 2% -und mehr sind 10 Gramm nicht- würde ihn aber jedes Gericht auslachen. Deutlich mehr Chancen hat ein Mitbewerber, wenn er wegen formaler Kriterien wie z.B. fehlende Chargennummer, etc. abmahnen würde. So etwas ist mittlerweile leider ein Freibrief für Rechtsanwälte zum Abkassieren geworden.
Die Eichämter verlangen imho daß das nominale Abfüllgwicht bei größeren Chargen im Druchschnitt nicht unterschritten wird und verlangen zudem für die einzelnen Gebinde, daß deren Inhalt in einem "Korridor" um den Nennwert liegen muß. Ich kenne die genaue Bandbreite zwar nicht, aber mit 1 bis zwei Prozent sollte man noch deutlich im grünen Bereich liegen.
Ich bin vor fast 10 Jahren mal bei einer Stichprobe durch den D.I.B. abgemahnt worden, weil ich 506 Gramm drin hatte.
Es hat damals keinerlei Strafe o.ä. gekostet, ich wurde aber eindringlich hingewiesen.
Dir ist klar, daß wir hier über eine Überschreitung der Nennmenge um 1% reden? So ein Verhalten, wie der DIB hier an den Tag gelegt hat bezeichnet man umgangssprachlich als "durchgeknallt". Hier wollte anscheinend jemand noch päpstlicher sein als jemand, der päpstlicher als der Papst ist. Für mich wäre so etwas ein Grund, meine DIB-Bandarolen stehenden Fußes zurückzuschicken, um in neutralen Gläsern mit eigener Bandarole abzufüllen.
Grüße
Ulrich
Hallo, alle Miteinander,
Hallo, Thomas,
in meinem ersten Imkerjahr hat mich ein Kollege aus Niedersachsen angezeigt weil in meinem, damals noch, Neutralglas 525 gr. Inhalt war.
Ist doch mein Problem hab ich gedacht, hatte es gut gemeint und glaubte je weniger Luft zwischen Honig und Deckel ist umso besser.
Es gab aber doch eine Ermahnung vom Eichamt und die Auflage mir eine geeichte Waage zum Abfüllen zu kaufen oder zu leihen.
Als ich später meine Honigprüfung, oder Fachkundenachweis des D.I.B. machte, lernten wir.
Ich zitiere;
Laut Eichgesetz muss Honig mit einer geeichten Waage abgefüllt werden.
Danach dürfen zwei von Hundert der Fertigpackungen eine Plus-Minusabweichung des Gewichtes von 3% bezogen auf die Nennfüllmenge aufweisen. Die Füllmenge aller Fertigpackungen darf die Nennfüllmenge nicht unterschreiten
Sooo einfach wie Du es meinst geht es nicht, wir leben in Deutschland, da kannst Du nicht 500 gr. Deklarieren und 510 gr. Reingeben, es sei den auf dem Etikett steht -2% mehr drin- drauf.
Ich wünsche Euch, viele gesunde Bienen
Margret
Ulrich Mindrup
20.06.2003, 13:24
Sooo einfach wie Du es meinst geht es nicht, wir leben in Deutschland, da kannst Du nicht 500 gr. Deklarieren und 510 gr. Reingeben, es sei den auf dem Etikett steht -2% mehr drin- drauf.
Hallo Margret, 510 Gramm im Glas dürften kein Problem darstellen, da man noch deutlich unter der 3%-Grenze liegt.
Grüße
Ulrich
toyotafan
20.06.2003, 16:32
Hallo zusammen,
hallo Ulrich,
auch wenn es sich nur um 2 oder 3 % handeln würde, ist es nicht ganz in Ordnung! 500g sind nun mal 500g und was auf dem Etikett drauf steht muss auch drinn sein!
Ab einer bestimmten Jahresproduktion, wird allein durch die kleine Übermänge von möglichen 2-3% tollerranz, welche bei Handabfüllung durch aus noch größer sein können, soviel Honig verschenkt, daß es an den Preis einer präziesen Abfüllvorrichtung kommt. :-?
Anderes herrum, wenn ein Jogurtabfüller 120g Inhalt an gibt, aber nur 118g drinn hat, macht das bei täglichen LKW Ladungen von Bruto 25 Tonnen soviel aus, daß möglicherweise am Ende eines Jahres auch noch was für die Kriegskasse zur feindlichen Übernahme übrig bleibt! 8)
Zum Glück ist das ja bei unserem Honig nicht so! :wink:
Hallo, Ulrich,
klar kannst Du dass machen bei 2 von 100 Gläsern und das ist gut so.
Der Kollege hat mich angezeigt, weil seine Kunden ihn als Betrüger darstellten, meine Gläser waren voller.
Nachgewogen haben die Kunden nicht, denn das Auge sprach ihn -schuldig-.
Und so wie Toyotafan schreibt, im kleinen fängt es an und bei den grossen Firmen, da schimpfen wir.
Grüße
Margret
Hallo zusammen, soweit mir bekannt ist, darf ein 500 g-Glas eine Abweichung von+- 3g haben. Deshalb werden automatische Abfüllanlagen angboten, die man auf 503 g einstellen kann. V.H.w. Lothar
Anderes herrum, wenn ein Jogurtabfüller 120g Inhalt an gibt, aber nur 118g drinn hat, macht das bei täglichen LKW Ladungen von Bruto 25 Tonnen soviel aus, daß möglicherweise am Ende eines Jahres auch noch was für die Kriegskasse zur feindlichen Übernahme übrig bleibt! 8)
Zum Glück ist das ja bei unserem Honig nicht so! :wink:
So einfach ist es nicht.Laut Eichgesetz muss der Mittelwert der Füllmenge aller Gebinde mindestens der Nennfüllmenge entsprechen.
Viele Grüsse, Hermann
Ulrich Mindrup
23.06.2003, 16:05
klar kannst Du dass machen bei 2 von 100 Gläsern und das ist gut so.
Der Kollege hat mich angezeigt, weil seine Kunden ihn als Betrüger darstellten, meine Gläser waren voller.
Nachgewogen haben die Kunden nicht, denn das Auge sprach ihn -schuldig-.
Und so wie Toyotafan schreibt, im kleinen fängt es an und bei den grossen Firmen, da schimpfen wir.
Margret
Hallo Margret,
Du hast selbst die zu beachtenden Grenzen genannt. Ich habe zwar das Eichgesetz, nicht aber die dazugehörenden Verordnungen im Netz gefunden, gehe aber davon aus, daß Deine Zahlen stimmen.
Danach muß die tatsächliche Füllmenge bei einer Nennfüllmenge von 500 Gramm für 98 von 100 Gläsern oberhalb von 485 und unterhalb von 515 Gramm liegen. Außerdem darf die durchschnittliche Füllmenge 500 Gramm nicht unterschreiten.
Selbst wenn alle abgefüllten Gäser jeweils 514 Gramm Honig enthalten würden, wäre dem gesetzlichen Vorgaben Genüge getan.
Der Gesetzgeber will in erster Linie verhindern, daß durch systematische Unterfüllung Wettbewerbsvorteile erschlichen werden. Deshalb die strikte Festlegung, daß die Fertigpackungen im Durchschnitt die Nennfüllmenge enthalten müssen. Und auch Lebensmittelüberwachungsämter dürften auf Überfüllung weitaus weniger "allergisch" reagieren als auf Unterfüllung.
Anders schaut es aus, wenn sich Wettbewerber auf das Konkurrenzrecht berufen. Dort muß man nicht einmal den Staat einschalten, sondern kann direkt zum Rechtsanwalt gehen und eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" samt Kostennote versenden lassen. Dies hat sich für manch einen Juristen mittlerweile als lukrative Einnahmequelle entpuppt. :-(
Grüße
Ulrich
Ulrich Mindrup
23.06.2003, 16:13
Hallo zusammen, soweit mir bekannt ist, darf ein 500 g-Glas eine Abweichung von+- 3g haben. Deshalb werden automatische Abfüllanlagen angboten, die man auf 503 g einstellen kann. V.H.w. Lothar
Hallo Lothar,
so wie die Grenzen von Margret genannt wurden, liegen sie bei +/-3%, nicht bei +/-3g. Ich denke eher, daß die Einstellung von 503 Gramm verhindern soll, daß die durchschnittliche Füllmenge unterhalb von 500 Gramm liegt.
Wenn eine Waage geeicht ist, dann heißt das noch lange nicht, daß sie wirklich "genau" anzeigt, sondern es gedeutet daß die Toleranz zwischen angezeigtem und tatsächlichen Gewicht innerhalb der gesetzlichen Vorgaben für diesen Waagentyp und dessen Einsatzgebiet liegt. Erhöht man die eingestellte Füllmenge um diesen Toleranzbereich, so kann man (relativ) sicher sein, daß man mit dem Durchschnittsgewicht nicht unterhalb des Nenngewichts liegt.
Grüße
Ulrich
Hallo Ulrich, die 3 Gramm stimmen schon, so stand es jedenfalls einmal vor längerer Zeit in einer Bienenzeitung. Leider weiß ich nicht mehr genau, in welcher Ausgabe :( . 3% ist auch, wenn man einmal nachrechnet, schon ein recht hoher Wert: 15 Gramm Abweichung ist schon recht enorm. V.H.w.Lothar
Hallo Imkerkollegen,
das mit den 3% ist schon richtig, die durchschnittliche Füllmenge wird auf dem Etikett angegeben und es dürfen bis zu 15g im einzelnen Glas (500g Glas) fehlen aber in der ganzen Charge müssen Gläser mit Übergewicht dabeisein um das Defizit auszugleichen.
Aber eigentlich schreibe ich heute nicht aus diesem Grund, sondern brauche Eure Hilfe:
Wie kommt man zu einer wirklich kostengünstigen, eichfähigen Waage?
Ich danke Euch schon im Voraus für Eure Antworten!
Matthias Bauer
17.01.2004, 10:28
Hallo Erich,
für mich war der schnellste und beste Weg über www.ebay.de .
Habe eine Ex-Post-Waage (Meßbereich 5g bis 6kg) für etwa 60,- Euro incl. Versand ersteigert.
Diese hat Digitalanzeige(!), Lot zum genauen Ausrichten der Waage, und ist natürlich eichfähig.
Gruß
Matthias
Hallo Matthias,
vielen Dank für deine schnelle Antwort, deine Waage zu dem Preis ist ein echtes Schnäppchen.
Ich schaue auch öfter bei Ebay rein, aber im Augenblick wird nichts Entsprechendes angeboten!
Annerose
23.06.2007, 19:59
Hallo,
ich habe mich vor einigen Tagen ausführlich mit einem Mitarbeiter vom Eichamt Gießen unterhalten. Wenn auf dem Glas 500 g stehen, dann müssen mindestens die 500 g drin sein. Wenn nur 499 g drin sind ist es schon ein Verstoß. Den Mitarbeitern vom Eichamt ist es auch schon aufgefallen, das die Honiggläser unterschiedliche Tara haben. So passiert es schnell das man zufällig mit einem leichten Glas die Waage tariert und dann fehlt in schwereren Gläsern derselben Charge etwas am Inhalt. Es gibt trotzdem ein Bußgeld wenn zuwenig drin ist.
Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann sollte man sich das schwerste Glas aussuchen und danach tarieren hat er empfohlen. Zuviel Honig im Glas ist völlig egal. Auch wenn man z. B. ein Kilo abfüllt und 500 g draufschreibt ist das nach dem Eichgesetz völlig in Ordnung. Nur dem Verbraucher darf man kein Gramm zuwenig geben. Jedes einzelne Glas muß mindestens netto die Menge enthalten die draufsteht. Schönrechnen mit einer durchschnittlichen Füllmenge kann teuer werden wenn man erwischt wird.
Grüße,
Annerose
Letztens habe ich einen Imker getroffen, der verkauft nicht nach Gewicht.
Der verkauft ein kleines Glas oder ein großes Glas und gibt dazu ein Zirka-Gewicht an. Er hat diesbezüglich noch nie Ärger mit den Behörden bekommen. Ist das nun Glück oder wirklich legal??
Ich weiß, die Bestimmungen sagen etwas Anderes, aber nicht jeder mag sich eine geeichte Waage anschaffen oder mit dem Nachbarn teilen und evtl. wird es ja doch nicht so streng gehandhabt.
Was meint Ihr dazu bzw. wie sind Eure Erfahrungen?
Beste Grüße
Hartmut
Reiner Schwarz
23.06.2007, 20:34
Noch 'ne Frage: muss die Waage eigentlich eine 1g-Teilung haben? Oder reicht auch eine 5g-Teilung - wenn eichfähig?
Annerose
23.06.2007, 21:37
Ein Zirka Gewicht ist nicht zulässig. Irgendwann erwischen sie ihn. Wer keine geeichte Waage hat kann in seinen Supermarkt gehen und dort ein leeres und ein volles Glas nachwiegen lassen. Ist kein Problem wenn man fragt. Ich mach das manchmal für Kunden die keine Waage haben.
Alle unsere Waagen im Betrieb messen in 1g Schritten. Ob die alten Waagen noch zugelassen sind sollte beim Eichamt nachgefragt werden. Möglich ist es da ich einen kleinen Laden kenne der ein solche Waage hat.
Grüße,
Annerose
sabi(e)ne
23.06.2007, 22:50
Hallo, Annerose,
das stimmt so nicht.
Erstens hat eine Waage mit 1g Schritten nicht unbedingt eine Fehlertoleranz von +-1g, sondern meistens mehr(!), und zweitens ist durchaus ein gewisser Prozentsatz an untergewichtigen Packungen erlaubt (mir ist es jetzt nur zu spät, das rauszusuchen).
Wiege mal 30 Müsli- oder Mehl- oder Nudelpackungen nach, du wirst staunen...
@Reiner: eichfähig sind sogar die Gleichgewichtswaagen auf dem Wochenmarkt, das sagt aber nichts darüber aus, was du wirklich als 500g kaufst...:cool:
Ich empfehle dringend, das Eichgesetz und sämtliche Länderverordnungen dazu zu lesen, da ist viel Spiel drin. Im Zweifel immer das zuständige Eichamt schriftlich kontaktieren.
Uwe Eichholz
23.06.2007, 23:07
Hallo
Schaut mal hier rein
http://www.hessische-imker.de/service/Imker/geeichte_waage.pdf
Gruß Uwe
Annerose
24.06.2007, 01:02
Hallo,
hallo Sabine,
Fertigpackungen sind wie folgt definiert:
Fertigpackungen sind Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit
des Käufers abgepackt und verschlossen werden, wobei die Menge des darin enthaltenen
Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden
kann (Eichgesetz, § 6 Absatz 1). Fertigpackungen dürfen nur hergestellt, in den Geltungsbereich
des (Eich-)Gesetzes verbracht oder in den Verkehr gebracht werden, wenn
die Nennfüllmenge angegeben ist und die Füllmenge den festgelegten Anforderungen
entspricht (Eichgesetz, § 7 Absatz 1). Füllmenge ist die Menge, die eine einzelne Fertigpackung
enthält. Nennfüllmenge ist die Menge, die die Fertigpackung enthalten soll
(Eichgesetz, § 6 Absatz 2).
Fertigpackungen müssen nach Fertigpackungs-Verordnung, Lebensmittel-
Kennzeichnungs-Verordnung und Los-Kennzeichnungs-Verordnung folgende Kennzeichnungsangaben
tragen:
¨ Verkehrsbezeichnung, in den meisten Fällen identisch mit der Bezeichnung der Warenart.
Die Angabe der Warenart, ist immer, also auch dann, wenn der Inhalt von außen
sichtbar ist, zwingend erforderlich.
¨ Hersteller/In-Verkehr-Bringer der Packung, Name oder Firma und Anschrift des Herstellers,
Verpackers oder eines in einem Mitgliedstaat der EG oder in einem anderen
Vertragsstaat des Abkommens über den EWR niedergelassenen Verkäufers. Diese
Angaben müssen so erfolgen, dass der Hersteller, Verpacker oder Verkäufer zweifelsfrei
identifizierbar ist. Der Verkäufer kann, wie folgt angegeben werden: „Gepackt
für .......“
¨ Nennfüllmenge: Nettogewicht oder Stückzahl, wenn die Erzeugnisse nach allgemeiner
Verkehrsauffassung nach Stückzahl gehandelt werden. Die Angabe der Stückzahl
kann entfallen, wenn die Erzeugnisse von außen leicht zählbar sind.
¨ Los-Nummer oder Mindesthaltbarkeitsdatum
http://www.agme.de/Fachinformation/Infoblaetter/Fertigpackungen.pdf
Toleranzgrenzen
Eine Fertigpackung mit einer Nennfüllmenge von 1000 g darf so z.B. um bis zu 15 g zu leicht sein, wenn sie durch andere
übergewichtige Packungen ausgeglichen wird. Gewichtswerte zwischen 985 g und 970 g dürfen nur 2 % aller Packungen
aufweisen. Unterhalb von 970 g, der sog. Tu2-Grenze darf keine Packung in Verkehr gebracht werden.
Bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge, wie sie im Frischfleischbereich vorkommen, beträgt je nach Gewicht die
zulässige Abweichung nur 1 g bis 10 g.
Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, das die Verordnung für Fertigpackungen für die industrielle Verpackung durch Maschinen gemacht wurde um zuviel Ausschuß zu vermeiden. Letztendlich muß die exakte Menge an Ware der Gesamtheit der Käufer geliefert werden die rechnerisch bei genauer Füllung zusammenkommt. Wo Gewicht unterschritten wird muß es zum Ausgleich auch im gleichen Maße überschritten werden.
Kleinmengen die von Hand abgefüllt werden können genau eingewogen werden.
Ich werde Mehl, Nudeln, Müsli und andere Packungen mal genau nachwiegen.
Wenn das Ergebniss nicht korrekt ist werde ich es weitergeben.
Grüße,
Annerose
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